Wird im Rahmen einer Baumaßnahme öffentliche Verkehrsfläche für eine Baustelleneinrichtung und/oder Materiallagerung benötigt, ist ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.
Sondernutzung - Baustelleneinrichtung auf öffentlicher Fläche beantragen
Sondernutzung - Baustelleneinrichtung auf öffentlicher Fläche beantragen
Die Antragstellung erfolgt durch die Bauherrin oder den Bauherrn, die Baufirma, die Architektin oder den Architekten.
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Materiallagerung / Baustelleneinrichtung
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld. Zusätzlich wird für die Dienstleitung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € (bzw. 25,00 € falls eine Ortsbesichtigung erforderlich ist) erhoben.
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung zu stellen.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.