Wird im Rahmen einer Baumaßnahme öffentliche Verkehrsfläche für eine Baustelleneinrichtung und/oder Materiallagerung benötigt, ist ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.
Sondernutzung zur Baustelleneinrichtung, Materiallagerung beantragen
Sondernutzung zur Baustelleneinrichtung, Materiallagerung beantragen
Die Antragstellung erfolgt durch die Bauherrin oder den Bauherrn, die Baufirma, die Architektin oder den Architekten.
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Materiallagerung / Baustelleneinrichtung
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld. Zusätzlich wird für die Dienstleitung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € (bzw. 25,00 € falls eine Ortsbesichtigung erforderlich ist) erhoben.
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung zu stellen.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.