Grundstückszufahrt - Änderung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Wenn eine Grundstückszufahrt angelegt bzw. geändert werden soll, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert (z. B. eine Gehwegabsenkung), wird eine Zustimmung der Stadt Bielefeld benötigt.

Die Bauherrin bzw. der Bauherr hat die Baumaßnahme selbst von einer Tiefbaufirma durchführen zu lassen.

Das verarbeitete Material muss den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein (Pflasterstärke und -form) und kann bei der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter erfragt werden.

  • Antrag auf Änderung der Grundstückszufahrt
  • Lageplan (z. B. Kopie der amtlichen Liegenschaftskarte) mit Darstellung der Zufahrt und Angabe der Breite

Für die Dienstleistung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 € erhoben.

Bei besonderem Aufwand, z. B. bei einem Gewerbe oder vorhandenen Mängeln, fällt eine höhere Gebühr an.

Die Zustimmung besitzt eine Gültigkeit von zwei Jahren.

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier Wochen.

Sämtliche Kosten zur Herstellung der Grundstückszufahrt sowie die Kosten für die Veränderung von Straßeneinrichtungen sind vom Antragsteller zu tragen.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.