Niederlassungserlaubnis für Ehegatten von Personen mit einer Niederlassungserlaubnis als Fachkraft

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ehegatten von Personen, die bereits eine Niederlassungserlaubnis als Fachkraft besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen schon nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. 

§ 9 Abs. 3a AufenthG

  • seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis 
  • die familiäre Lebensgemeinschaft mit der in Ehe lebenden Person muss fortbestehen 
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes 
  • Sie müssen selbst mindestens 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sein
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest/Test "Leben in Deutschland")

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis 
  • Gültiger Nationalpass 
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen 
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Bei Selbstständigen: Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn, aktueller Krankenversicherungsnachweis 
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgaben Bescheid)
  • Sprachniveau mindestens B1
  • Test "Leben in Deutschland"/Einbürgerungstest

Die Kosten belaufen sich auf: 

  • 113,00 € bei erstmaliger Erteilung der Niederlassungserlaubnis 
  • 37,00 € bei Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitel, sog. Übertrag

Keine Gebührenbefreiung möglich.

Sie können bar und per Girocard bezahlen. 

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. 

Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird für max. 10 Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf erneuert werden. 

Bitte beachten Sie, dass Ihre Niederlassungserlaubnis erlöschen kann, wenn Sie sich längere Zeit nicht in Deutschland aufhalten. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt (über 6 Monaten) planen, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit der Ausländerbehörde auf.

Persönliche Vorsprache mit Termin 

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann gerne für eine Vorab-Prüfung per Post oder E-Mail eingereicht werden.