Wohnungshilfen - Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.Bank

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Sie haben von der NRW.Bank einen Antrag auf Zinssenkung erhalten?

Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer - Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkungen der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer abhängig.

Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.

Maßgebend ist die Einhaltung der Einkommensgrenze des geförderten Wohnungsbaus im Bundesland NRW. Bitte beachten Sei hierzu das Merkblatt Einkommensgrenzen. Die Rechenbeispiele im Merkblatt haben lediglich einen informativen Charakter und sind nur unter Berücksichtigung einer Einkommensart anwendbar. Mischeinkünfte - insbesondere bei Mehrpersonen-Haushalten - führen zu anderen Ergebnissen. Alle Einkünfte sind anzugeben, auch wenn sie nicht angerechnet werden. Zudem werden, wenn zutreffend, Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt.

  • Antrag Zinsbescheinigung
  • Verdienstbescheinigung (Anlage A)
  • Einkommenserklärung (Anlage B)
  • Einkommensnachweise über alle Einkünfte der letzten 12 Monate für alle im Haushalt befindlichen Personen (z. B. Bruttoverdienst, Zinserträge, usw.), Kontoauszüge reichen nicht aus!
    • Bei nichtselbständiger Tätigkeit: Die Abrechnungen der letzten 12 Monate.
    • Bei selbständiger Tätigkeit: Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 12 Monate und den Steuerbescheid des letzten Jahres, falls bereits vorhanden.
  • Fotokopie des vollständigen Anschreibens der NRW.Bank

5,00 € bis 20,00 €, abhängig vom Einkommen und vom betroffenen Personenkreis

Die Zinsbescheinigung wird nicht befristet.

Die Zinsbescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage zugesandt, sofern alle erforderlichen Nachweise vorgelegt wurden.

Den Antrag können Sie

  • schriftlich - per Post oder eingescannt per E-Mail - oder
  • persönlich stellen.