Parkgenehmigung für Lieferanten beantragen

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Restaurants und Geschäfte, die wiederkehrend beliefert werden, können eine Dauerausnahmegenehmigung beantragen.

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • Jeder Standort muss individuell genannt und geprüft werden.
  • Folgende Angaben sind für jeden Standort anzugeben:
    • Welche Fahrzeuge fahren die Auslieferungen?
    • An welchen Wochentagen findet die Auslieferung statt?
    • Zu welchen Uhrzeiten soll ausgeliefert werden?
    • Wie lange steht das Fahrzeug an dem Standort?
    • Wo steht das Fahrzeug?

  • 150,00 € für die ersten 3 Standorte
  • 10,00 € für jeden weiteren Standort

1 Jahr

Der Antrag ist per E-Mail zu stellen und muss die unter Unterlagen enthaltenen Fragen beantworten.