Restaurants und Geschäfte, die wiederkehrend beliefert werden, können eine Dauerausnahmegenehmigung beantragen.
Parkgenehmigung für Lieferanten beantragen
Parkgenehmigung für Lieferanten beantragen
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Jeder Standort muss individuell genannt und geprüft werden.
- Folgende Angaben sind für jeden Standort anzugeben:
- Welche Fahrzeuge fahren die Auslieferungen?
- An welchen Wochentagen findet die Auslieferung statt?
- Zu welchen Uhrzeiten soll ausgeliefert werden?
- Wie lange steht das Fahrzeug an dem Standort?
- Wo steht das Fahrzeug?
- 150,00 € für die ersten 3 Standorte
- 10,00 € für jeden weiteren Standort
1 Jahr
Der Antrag ist per E-Mail zu stellen und muss die unter Unterlagen enthaltenen Fragen beantworten.