#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten jedes Jahr zum Ende des Monats Januar einen aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid für Ihr Grundstück. Die Abgabenbescheide enthalten neben der Festsetzung der Grundsteuer auch die Festsetzung der Benutzungsgebühren (Straßenreinigungs-, Abfallentsorgungs- und Abwassergebühren).
Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer erhalten aktuelle Grundsteuerbescheide nur dann, wenn sich die Höhe der Grundsteuer geändert hat. Ändert sich die Höhe der Grundsteuer nicht, werden keine neuen Bescheide erstellt, die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt dann durch öffentliche Bekanntmachung in den Bielefelder Tageszeitungen.
Für die erstellten Bescheide können Kopien beantragt werden.