Grundbesitzabgaben – Anforderung von Bescheidkopien für Grundbesitzabgaben

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten jedes Jahr zum Ende des Monats Januar einen aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid für Ihr Grundstück. Die Abgabenbescheide enthalten neben der Festsetzung der Grundsteuer auch die Festsetzung der Benutzungsgebühren (Straßenreinigungs-, Abfallentsorgungs- und Abwassergebühren).

Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer erhalten aktuelle Grundsteuerbescheide nur dann, wenn sich die Höhe der Grundsteuer geändert hat. Ändert sich die Höhe der Grundsteuer nicht, werden keine neuen Bescheide erstellt, die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt dann durch öffentliche Bekanntmachung in den Bielefelder Tageszeitungen.

Für die erstellten Bescheide können Kopien beantragt werden.

  • Der betreffende Abgabenbescheid ist aus den letzten 5 Jahren
  • Sie sind Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümerin bzw. Wohnungseigentümer oder Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigter

Angabe der Steuernummer oder des Kassenzeichens. Die Nummer wird als Buchungszeichen bei den Abbuchungen auf dem Kontoauszug angegeben.

Die Kopie ist kostenlos.

Der Versand erfolgt i. d. R. am nächsten Werktag nach Antragstellung per Post.

Die angeforderten Bescheidkopien können nur per Post an dieselbe Anschrift gesandt werden wie das ursprüngliche, ausgedruckte Original. Es ist also für eine Eigentümerin bzw. einen Eigentümer oder eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten nicht möglich, Bescheide für Zeiträume anzufordern, für die sie noch nicht Eigentümerin oder Bevollmächtige bzw. er noch nicht Eigentümer oder Bevollmächtigter war.

Die Kopie kann online beantragt werden und wird anschließend per Post verschickt.