#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Für Modernisierungsmaßnahmen an öffentlich sichtbaren Flächen an Ihrem Wohn- und/oder Geschäftshaus im Nördlichen Innenstadtrand oder Sennestadt können Sie eine Förderung beantragen.
Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten und ist auf 25.000,00 € je Objekt begrenzt.
Gefördert wird:
- Streichen, Reinigen, Begrünen von Außenfassaden
- Instandsetzung von Fenstern, Schaufenstern, Türen und Balkonen
- Erneuerung und Reinigung von Dachflächen
- Instandsetzung von Vordächern
- Entsiegelung und Begrünung vormals befestigter Flächen
- Herrichtung von Vorgartenflächen
- Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen (Schuppen, Garagen, Mauern)
- Schaffung und Verbesserung der Zugänglichkeit zum Gebäude
- Austausch oder Instandsetzung von Einfriedungen und Stützmauern