Förderprogramm - Haus- und Hofflächenprogramm Nördlicher Innenstadtrand und Sennestadt

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Für Modernisierungsmaßnahmen an öffentlich sichtbaren Flächen an Ihrem Wohn- und/oder Geschäftshaus im Nördlichen Innenstadtrand oder Sennestadt können Sie eine Förderung beantragen.

Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten und ist auf 25.000,00 € je Objekt begrenzt.

Gefördert wird:

  • Streichen, Reinigen, Begrünen von Außenfassaden
  • Instandsetzung von Fenstern, Schaufenstern, Türen und Balkonen
  • Erneuerung und Reinigung von Dachflächen
  • Instandsetzung von Vordächern
  • Entsiegelung und Begrünung vormals befestigter Flächen
  • Herrichtung von Vorgartenflächen
  • Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen (Schuppen, Garagen, Mauern)
  • Schaffung und Verbesserung der Zugänglichkeit zum Gebäude
  • Austausch oder Instandsetzung von Einfriedungen und Stützmauern

Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte, deren Gebäude mindestens 20 Jahre alt sind und innerhalb der Stadtumbaugebiete Nördlicher Innenstadtrand oder Sennestadt liegen.

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie für den Nördlichen Innenstadtrand und für Sennestadt.

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Die Bearbeitung dauert ca. 4 Wochen.

  • Wichtig: Mit der Beauftragung und Durchführung der Maßnahme durch eine Fachfirma darf erst nach Erhalt des Förderbescheides der Stadt Bielefeld begonnen werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt von Fördermitteln.

  • Mögliche Modernisierungsmaßnahmen planen
  • Maßnahmen mit der Stadt Bielefeld und den Quartiersarchitektinnen und Quartiersarchitekten abstimmen
  • Antrag an die Stadt Bielefeld stellen mit:
    • drei Angeboten für jedes Gewerk, inklusive Angabe der Flächenmaße
    • schriftliche Erläuterung aller Maßnahmen mit Angaben zu Materialien und Farbtönen
  • Erstellung der Förderberechnung und Erteilung des Förderbescheids durch die Stadt Bielefeld
  • Maßnahmen beauftragen und durchführen
  • Kostennachweise bei der Stadt Bielefeld und den Quartiersarchitektinnen und Quartiersarchitekten vorlegen
  • Prüfung der Kostennachweise und Auszahlung des Zuschusses durch die Stadt Bielefeld