Wohnsitz ummelden

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Sind Sie innerhalb von Bielefeld umgezogen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug in einer der Bürgerberatungen anmelden.

Dies gilt sowohl für die Hauptwohnung als auch für die Nebenwohnung.


Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich.
Im Voraus wird daher keine Ummeldebestätigung ausgestellt.

Bei persönlicher Vorsprache:

 

Bei Ummeldung eines Kindes ggf. zusätzlich:

  • sofern nicht beide Elternteile mitziehen eine formlose Einverständniserklärung des nicht mitziehenden Elternteils (inkl. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zwecks Unterschriftenprüfung). Ohne diese Erklärung kann eine Ummeldung des Kindes nur mit Nebenwohnsitz erfolgen. Die Einverständniserklärung entfällt, sofern der mitziehende Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweist.

 

Bei Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Eine Änderung der Anschrift durch die Bürgerberatung ist jedoch nur möglich, sofern das Fahrzeugpapier den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung enthält.

 

Bei Vorsprache durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten zusätzlich:

  • schriftliche Vollmacht
  • Ausweisdokument der bzw. des Bevollmächtigten

Die Ummeldung von Personen ist kostenlos.

10,80 Euro für die evtl. Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. im Fahrzeugschein.

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Ummeldung erfolgt sofort.

Die Ummeldung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.