Bei persönlicher Vorsprache:
Bei Ummeldung eines Kindes ggf. zusätzlich:
- sofern nicht beide Elternteile mitziehen eine formlose Einverständniserklärung des nicht mitziehenden Elternteils (inkl. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zwecks Unterschriftenprüfung). Ohne diese Erklärung kann eine Ummeldung des Kindes nur mit Nebenwohnsitz erfolgen. Die Einverständniserklärung entfällt, sofern der mitziehende Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweist.
Bei Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Eine Änderung der Anschrift durch die Bürgerberatung ist jedoch nur möglich, sofern das Fahrzeugpapier den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung enthält.
Bei Vorsprache durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokument der bzw. des Bevollmächtigten