Eheschließung anmelden

Beschreibung

Der früher geläufige Begriff "Bestellung des Aufgebotes" ist durch die "Anmeldung der Eheschließung" ersetzt worden. Die formelle Anmeldung der Eheschließung ist Voraussetzung für die Eheschließung. Hierbei prüft das Standesamt die Ehevoraussetzungen.

  • Anmeldung der Eheschließung frühestens 6 Monate, spätestens 4 Wochen vor der standesamtlichen Trauung
  • mindestens einer der Verlobten hat den Haupt- oder Nebenwohnsitz ist Bielefeld

  • bei persönlicher Anmeldung gegebenenfalls mit Vollmacht
  • Die Vorlage der Personenstandsdokument richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.)

Nachfolgend erhalten Sie beispielhaft für volljährige, deutsche Staatsangehörige, die im Inland geboren sind, eine Übersicht der erforderlichen Personenstandsdokumente:

  • ledig:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie bei Übersendung der Unterlagen)
    • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bzw. Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde) - erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes, nicht erforderlich, wenn Sie in Bielefeld geboren sind
    • erweiterte Meldebescheinigung, wenn eine bzw. einer von Ihnen nicht in Bielefeld gemeldet ist - erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage)
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde bei gemeinsamen Kindern
       
  • geschieden, verwitwet oder Lebenspartnerschaft aufgehoben:
    • die unter "ledig" genannten Urkunden und
    • zusätzlich die Eheurkunde der Vorehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsregister - erhältlich beim Standesamt der letzten Eheschließung, nicht erforderlich, wenn Sie in Bielefeld geheiratet haben

  • Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
    • 50,00 € wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
    • 80,00 € wenn ausländisches Recht zu beachten ist
  • 9,00 € für die erweiterte Meldebescheinigung
  • 40,00 € für die Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte
  • 14,00 € für die Ausstellung der Heiratsurkunde

Für die Durchführung von Eheschließungen in unseren besonderen Trauzimmern sind folgende, zusätzliche Nutzungsentgelte zu zahlen:

  • 170,00 € für die Sparrenburg
  • 170,00 € für den Museumshof Senne
  • 170,00 € für das Heimathaus Senne
  • 170,00 € für die Galerie in der Alten Vogtei Heepen
  • 170,00 € für das Heimathaus Jöllenbeck
  • 320,00 € für das Bauernhausmuseum
  • 400,00 € für das Museum Huelsmann

  • Die Anmeldung gilt in der Regel 6 Monate. Innerhalb dieser Frist kann die Eheschließung erfolgen.
  • Haben Sie bereits einen bestimmten Trautermin reserviert und können die Eheschließung z. B. aufgrund fehlender Unterlagen noch nicht anmelden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

  • persönlich mit Termin
  • Wenn Sie alleine und persönlich ohne Ihre zukünftige Ehepartnerin bzw. Ihren zukünftigen Ehepartner die Anmeldung der Eheschließung vornehmen, bringen Sie bitte diese ausgefüllte Vollmacht mit.
  • Für die Reservierung der Eheschließung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in vielen Fällen bereits ein Jahr vor der Trauung einen Trautermin zu reservieren. Ihren Wunschtermin können Sie über den Traukalender online reservieren.