Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen

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Ein Fahrzeug kann, bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen in jeder Gemeinde bzw. in jedem Kreis abgemeldet bzw. außer Betrieb gesetzt werden. Fehlen Unterlagen oder möchten Sie die Kennzeichen für eine zukünftige Zulassung in Bielefeld reservieren, ist die Außerbetriebsetzung nur in der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde möglich.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verschrottung des Fahrzeugs
  • Kennzeichen: Die Kennzeichen sind vorzulegen. Die Plaketten auf den Kennzeichenschildern sind erst nach Aufforderung durch die Sachbearbeiterin bzw. den Sachbearbeiter in der Zulassungsbehörde zu entfernen.
  • Verwertungsnachweis bei Verschrottung des Fahrzeugs
    Hinweis: Bei Außerbetriebsetzung eines PKW, eines leichten Nutzfahrzeuges bis 3500 kg zulässigen Gesamtgewichts oder eines dreirädrigen Kraftfahrzeuges ist auf dem Außerbetriebsetzungsantrag von der Halterin/Eigentümerin bzw. dem Halter/Eigentümer eine Verbleibserklärung abzugeben. Im Falle einer Verschrottung des Fahrzeugs werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen und vernichtet.
  • Reservierung: Auf dem Außerbetriebsetzungsantrag haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kennzeichen für die Wiederzulassung für dieselbe Halterin bzw. denselben Halter und dasselbe Fahrzeug für 12 Monate zu reservieren.
    Achtung: Die Reservierung ist nur für Fahrzeuge mit Bielefelder Kennzeichen möglich!
  • Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
  • In folgenden Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Bitte setzen Sie sich mit dem BürgerServiceCenter in Verbindung.
    • Leasingfahrzeugen
    • erfolgte Verschrottung des Fahrzeugs
    • fehlende Unterlagen
    • Fahrzeug wurde gestohlen
       
  • Für eine spätere Zulassung eines anderen Fahrzeuges auf dieselbe Halterin bzw. denselben Halter:
    Die vorzeitige Kennzeichenfreigabe und anschließende Reservierung für 3 Monate kostet 25,00 € inklusive Wunsch- und Reservierungsgebühr und ist nur dann möglich, sofern das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung nicht mehr gefahren werden soll/muss.

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

Gebühren bei persönlicher Beantragung:

  • 16,80 €
  • 2,60 € Gebühr für die Reservierung des Kennzeichens nach Außerbetriebsetzung gemäß § 16 FZV für zwölf Monate

Gegebenenfalls fallen Gebühren für eine Kennzeichenreservierung oder sofortige Kennzeichenfreigabe an.

Zahlbar mit Bargeld oder girocard.

 

Gebühren bei Online-Beantragung:

  • 2,70 €
  • 5,30 € mit Kennzeichenreservierung

Zahlbar mit PayPal, Kreditkarte, Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)