#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Das Kurzzeitkennzeichen darf ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten nicht zugelassener Fahrzeuge verwendet werden.
Es kann für jede Art von Fahrzeug ausgestellt werden, für die auch eine "normale" Zulassung möglich ist.
Das Kurzzeitkennzeichen wird Personen- und Fahrzeugbezogen ausgestellt. In die dazugehörigen Papiere werden Name und Anschrift des Inhabers sowie die Daten des Fahrzeugs eingetragen. Fahren darf das Fahrzeug auch eine andere als die eingetragene Person, wenn das mit der Versicherung abgestimmt ist.