Sind Sie von einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland nach Bielefeld gezogen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug in einer der Bürgerberatungen anmelden.
Eine Abmeldung bei der Wegzugs-Gemeinde ist nicht erforderlich.
Dies gilt sowohl für die Hauptwohnung als auch für die Nebenwohnung.
Möglich sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung.
Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt.
Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung), wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde.
Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich.
Im Voraus wird daher keine Anmeldebestätigung ausgestellt.