Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt.
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Am Samstag, den 25.04.2026, werden zwischen 13:00 und 20:00 Uhr Wartungsarbeiten an den zentralen Infrastrukturkomponenten der regio iT durchgeführt. In diesem Zeitraum kann es zu kurzzeitigen Unterbrechungen kommen. Danke für Ihr Verständnis!
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Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Eine Bezahlung ist ausschließlich mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist nach der Ersatzausstellung unbefristet gültig.
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist nach der Ersatzausstellung unbefristet gültig.
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