#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt.
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Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt.
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Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist nach der Ersatzausstellung unbefristet gültig.
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist nach der Ersatzausstellung unbefristet gültig.
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