BAföG - Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen

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Eine gute Ausbildung ist die Basis für den beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich.

Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (Schüler BAföG) wird bei den Kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung beantragt.

Ausbildungsförderung für Studierende wird über das Studierendenwerk beantragt.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) können Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung über die Agentur für Arbeit beantragen.

Ob für eine Ausbildung BAföG gezahlt werden kann, ist im Wesentlichen von diesen Fragen abhängig:

  • Ist die Ausbildung förderungsfähig?
  • Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
  • Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihres Ehepartners und Ihrer Eltern gedeckt?

Je nach Lebenssituation sind unterschiedliche Anträge und Unterlagen erforderlich.

Die Anträge werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt.

Alternativ können die Formulare beim Team für Ausbildungsförderung in der Jugendberufsagentur abgeholt werden.

Über die Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Jahr entschieden. Für jedes Schuljahr muss ein neuer Antrag gestellt werden. Der Antrag sollte rechtzeitig (etwa 2 Monate) vor Ausbildungsbeginn gestellt werden. Das Formblatt 2 (Schulbescheinigung) kann nachgereicht werden.

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Die Leistungen werden als Zuschuss gewährt und müssen im Regelfall nicht zurückgezahlt werden. Während des Leistungsbezuges muss dem Amt für Ausbildungsförderung jede Änderung der für die Leistung der Ausbildungsförderung maßgeblichen Umstände mitgeteilt werden.

Ändert sich die Bankverbindung, ist dies schriftlich durch die BAföG-Empfängerin bzw. den BAföG-Empfänger mitzuteilen.

  • Der Antrag kann online oder schriftlich gestellt werden.
  • Die Antragsformulare (Formblätter) müssen vollständig ausgefüllt und mit den dazugehörigen Belegen eingereicht werden.
  • Der BAföG-Antrag ist in der Regel am Wohnort der Eltern zu stellen. Beim Abendgymnasium Bielefeld und beim Westfalen-Kolleg liegt die Zuständigkeit in jedem Fall bei der Stadt Bielefeld.
  • Für Studierende an staatlichen Hochschulen ist das dort errichtete Amt für Ausbildungsförderung für die an dieser Hochschule immatrikulierten Auszubildenden zuständig (Studierendenwerke).

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  2. Studierenden-BAföG beantragen