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Wenn für ein Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen, getrennt lebenden Elternteil gezahlt wird, können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.
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Wenn für ein Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen, getrennt lebenden Elternteil gezahlt wird, können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.
Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn
Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.
Für Kinder zwischen dem 12. Und 18. Lebensjahr besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass
Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze.
Die weiteren Leistungsvoraussetzungen sind in dem Servicedokument Merkblatt zusammengefasst.
Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?
In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:
Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.
Wenn für Sie unklar ist, ob Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen können, nutzen Sie bitte den Online-Dienst "Schnellcheck Unterhaltsvorschuss".
Bei schriftlicher Antragstellung:
Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.
Bei der Antragstellung über den Online-Dienst können Sie die erforderlichen Dokumente direkt hochladen.
Noch fehlende Unterlagen können postalisch, persönlich oder über den Online-Dienst „Informationen nachreichen“ nachgereicht werden.
Kann Unterhaltsvorschuss rückwirkend gewährt werden?
Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.
Wichtige weitere Kontakte/Links im Internet:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Unterhaltsvorschuss ist online oder mit diesem Antrag schriftlich zu beantragen. Zwingend erforderlich sind auch Angaben zu dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.
Wenn für Sie unklar ist, ob Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen können, nutzen Sie bitte den Online-Dienst "Schnellcheck Unterhaltsvorschuss".
Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt ab 01.01.2024 monatlich maximal:
Alter Mindestunterhalt Kindergeld Unterhaltsvorschuss
0 bis 5 Jahre 480,00 € - 250,00 € 230,00 €
6 bis 11 Jahre 551,00 € - 250,00 € 301,00 €
12 bis 17 Jahre 645,00 € - 250,00 € 395,00 €
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.
Tatsächlich gezahlte Unterhaltsbeiträge werden auf diese Beträge angerechnet. Auch ist ggf. Einkommen des Kindes aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen anzurechnen, wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht.
Wenn für ein Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen, getrennt lebenden Elternteil gezahlt wird, können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.
Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Bei schriftlicher Antragstellung:
Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.
Bei der Antragstellung über den Online-Dienst können Sie die erforderlichen Dokumente direkt hochladen.
Noch fehlende Unterlagen können postalisch, persönlich oder über den Online-Dienst „Informationen nachreichen“ nachgereicht werden.
Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn
Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.
Für Kinder zwischen dem 12. Und 18. Lebensjahr besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass
Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze.
Die weiteren Leistungsvoraussetzungen sind in dem Servicedokument Merkblatt zusammengefasst.
Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?
In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:
Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.
Wenn für Sie unklar ist, ob Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen können, nutzen Sie bitte den Online-Dienst "Schnellcheck Unterhaltsvorschuss".
Unterhaltsvorschuss ist online oder mit diesem Antrag schriftlich zu beantragen. Zwingend erforderlich sind auch Angaben zu dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.
Wenn für Sie unklar ist, ob Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen können, nutzen Sie bitte den Online-Dienst "Schnellcheck Unterhaltsvorschuss".
Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt ab 01.01.2024 monatlich maximal:
Alter Mindestunterhalt Kindergeld Unterhaltsvorschuss
0 bis 5 Jahre 480,00 € - 250,00 € 230,00 €
6 bis 11 Jahre 551,00 € - 250,00 € 301,00 €
12 bis 17 Jahre 645,00 € - 250,00 € 395,00 €
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.
Tatsächlich gezahlte Unterhaltsbeiträge werden auf diese Beträge angerechnet. Auch ist ggf. Einkommen des Kindes aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen anzurechnen, wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht.
Kann Unterhaltsvorschuss rückwirkend gewährt werden?
Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.
Wichtige weitere Kontakte/Links im Internet:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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