Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Der Parkausweis für schwerbehinderte Menschen berechtigt zur Nutzung besonders gekennzeichneter Parkplätze (Rollstuhlfahrersymbol).
Diese Parkplätze liegen z. B. besonders dicht am Eingang eines Gebäudes oder an zentraler Stelle in der Innenstadt.

Die Ausnahmeparkgenehmigung erlaubt u. a. das kostenfreie Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten im Geltungsbereich für maximal 24 Stunden und das Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290.1 StVO) für maximal 3 Stunden.

Der Schwerbehindertenparkplatz darf nicht als Dauerparkplatz genutzt werden. Dann ist ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz zu beantragen.    

Der Parkausweis für schwerbehinderte Menschen darf nur genutzt werden, wenn die berechtigte Person im Fahrzeug anwesend ist.
Ist die Person nicht dabei und es werden nur Botengänge für die schwerbehinderte Person erledigt, darf der Parkausweis nicht verwendet werden.

Eine Übersicht aller öffentlichen Schwerbehindertenparkplätze finden Sie im Online-Kartendienst.

  • Festgestellte Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)
    oder
  • festgestellte Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "bl" (blind)
    oder
  • Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken
  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "bl"
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild in Papier (bei Kindern unter 10 Jahren nicht erforderlich)
  • Wird der Antrag von einer beauftragten Person gestellt, auch deren Ausweisdokument sowie eine formlose, schriftliche Vollmacht oder Sie nutzen die Vollmacht auf dem Antrag.

Die Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel fünf Jahre, sie endet jedoch spätestens mit dem Ablauf des Schwerbehindertenausweises.

Der Parkausweis ist in allen Ländern der Europäischen Union gültig.

Bei persönlicher Vorsprache wird der Parkausweis sofort ausgestellt.

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.