Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Fotokopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Die Bürgerberatung beglaubigt Fotokopien, wenn

  • das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
  • die Fotokopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Hinweis: Sollen Fotokopien eines Ausweisdokumentes beglaubigt werden, werden diese Fotokopien vor Ort von den Mitarbeitenden der Bürgerberatung selber erstellt.
 

Nicht beglaubigt werden dürfen:

  • Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden)
  • Abschriften aus amtlichen Registern
  • Testamente
  • Unterlagen für Banken, Kreditangelegenheiten, Bürgschaften, Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Gerichtsurteile
  • Vereins- und Handelsregisterauszüge
  • eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Betreuungsverfügungen/Vorsorgevollmachten
  • Laminierte Dokumente
  • Schriftstücke, die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden

Sofern Sie Fotokopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
 

Ausländische Dokumente mit deutscher Übersetzung können nur beglaubigt werden, wenn

  • sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sind
  • die Übersetzung in Deutschland erfolgt ist
  • die Übersetzung durch einen vom Landgericht beeidigten Übersetzer/Dolmetscher erstellt wurde
  • und das ausländische Dokument und die Übersetzung fest miteinander verbunden sind und erkennbar ist, dass dies z. B. durch den Übersetzer oder eine andere in dem Zusammenhang tätige Stelle erfolgt ist.

Die Bürgerberatung kann nur für das "Gesamtdokument" eine Beglaubigung vornehmen.
Im Zweifel müssen die Unterlagen in der Bürgerberatung vorgelegt werden!


Ausländische Dokumente ohne Übersetzung werden von der Bürgerberatung nur beglaubigt, wenn

  • sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sind und
  • die Kopien von der Bürgerberatung selber angefertigt werden

Die Dokumente werden nicht konkret benannt sondern als "ausländisches Dokument" bezeichnet.

Original und Fotokopie des zu beglaubigenden Schriftstücks

Gebühren ab 01.11.2023:

  • 20,00 € pro Beglaubigung von Kopien (unabhängig von der Seitenanzahl)
  • 0,10 € pro Kopie einer DIN A4 Seite
  • 0,15 € pro Kopie einer DIN A3 Seite
  • 0,25 € je Ausdruck von elektronischen Dokumenten

In den Bürgerberatungen Mitte und Heepen stehen zudem öffentliche Kopierer zur Verfügung. Eine selbst gefertigte Fotokopie kostet dort 0,15 €.

Achtung: Ausländische Dokumente inkl. Übersetzungen dürfen nur vor Ort von den Mitarbeitenden der Bürgerberatung fotokopiert werden.

Sie können mit Bargeld oder per girocard bezahlen.