Schwerbehindertenausweis beantragen

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Bei der erstmaligen Beantragung eines Schwerbehindertenausweises prüft das Sozialamt der Stadt Bielefeld, ob ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann. Dies ist der Fall, wenn das Sozialamt im Rahmen des Antrags einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 feststellt. 

Sollte der festgestellte GdB weniger als 50 betragen, wird kein Ausweis, aber dennoch der Bescheid über den festgestellten GdB erstellt.

Ein Schwerbehindertenausweis kann in Bielefeld nur von Bürgerinnen und Bürgern beantragt werden, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Der Ausweis wird ausgestellt, wenn der festgestellte GdB 50 oder mehr beträgt.

  • Antragsformular
  • aktuelles farbiges Lichtbild (nur für Personen über 10 Jahre)
  • wenn vorhanden: Kopien ärztlicher Gutachten (in deutscher Sprache)
  • Benennung evtl. behandelnder Ärztinnen und Ärzte

Bei einer Antragstellung durch eine andere Person ist deren Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Eine Vollmacht für diese Person ist nicht erforderlich.

  • Die Prüfung und Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist kostenfrei.
  • Kosten für selbst beschaffte ärztliche Gutachten können nicht erstattet werden.
  • Werden Befundberichte vom Sozialamt angefordert, werden die Kosten vom Sozialamt übernommen.

Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel unbefristet ausgestellt. In Ausnahmefällen wird der Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt (z. B. wenn eine ärztliche Nachprüfung vorgesehen ist oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis vorliegt).

Bei Kindern wird der Schwerbehindertenausweis befristet maximal bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ausgestellt, da ab dann ein Lichtbild erforderlich ist.

Die Bearbeitung dauert ca. 5 Monate.

Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  • persönlich
  • schriftlich
  • online


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Der Ablauf ist wie folgt:

  • Antrag ausfüllen
  • Unterlagen von Ärzten beifügen, alternativ nur die Ärzte benennen
  • Antrag und Unterlagen zuschicken
  • Feststellung über den GdB sowie der Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50) werden nach Bearbeitung per Post zugesandt