Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel unbefristet ausgestellt. In Ausnahmefällen wird der Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt (z. B. wenn eine ärztliche Nachprüfung vorgesehen ist oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis vorliegt).
Bei Kindern wird der Schwerbehindertenausweis befristet maximal bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ausgestellt, da ab dann ein Lichtbild erforderlich ist.