#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Bei der erstmaligen Beantragung eines Schwerbehindertenausweises prüft das Sozialamt der Stadt Bielefeld, ob ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann. Dies ist der Fall, wenn das Sozialamt im Rahmen des Antrags einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 feststellt.
Sollte der festgestellte GdB weniger als 50 betragen, wird kein Ausweis, aber dennoch der Bescheid über den festgestellten GdB erstellt.