Gewerbezentralregister - Auszug beantragen

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Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (z. B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen) eingetragen.

Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie z. B. für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen.

Für natürliche Personen:

  • der Auszug wird für private Zwecke benötigt -oder-
  • zur Vorlage bei einer Behörde
    (Hierfür ist die genaue Anschrift der Behörde erforderlich. Der Antrag muss persönlich in der Bürgerberatung gestellt werden.)
  • Hauptwohnsitz ist Bielefeld

Für eine Firma:

  • Der Antrag muss von einer bzw. einem Bevollmächtigten der Firma bei der Bürgerberatung gestellt werden. Für die Antragstellung sind Angaben über die Rechtsform der Firma erforderlich.
  • Hauptsitz der Firma ist Bielefeld

  • Für natürliche Personen:
    • Personalausweis oder Reisepass
       
  • Für Firmen:
    • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigen Person
    • Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handelsregisterauszug) -oder-
      die Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde (bei genehmigungspflichtigem Gewerbe)
    • Angaben zum Registergericht oder der Genehmigungsbehörde (bei genehmigungspflichtigem Gewerbe)
    • Name und Sitz der Firma
    • Rechtsform der Firma
       
  • Alternativ kann der Antrag unter bestimmten Voraussetzungen auch online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

  • 13,00 €
  • 2,00 € Gebühr für eine Zusendung per Fax 

Eine Bezahlung ist bar oder mit girocard möglich.

  • ca. 2-3 Wochen.


Wenn nach 4 Wochen noch nichts vorliegt, bitte

  • die Quittung einscannen und per E-Mail (buergerberatung@bielefeld.de) nachfragen
    oder
  • mit Quittung und Ausweis einen Termin in der Bürgerberatung vereinbaren, "Gewerbezentralregisterauszug beantragen" auswählen

Zuständig ist die Gemeinde, in der sich der Hauptsitz der Firma befindet, nicht der Wohnsitz der Inhaberin bzw. des Inhabers.
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und per Post an Sie oder direkt an die anfordernde Behörde geschickt.