Bielefeld-Pass beantragen

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Der Bielefeld-Pass gilt als Ausweis für die Inanspruchnahme verschiedener Vergünstigungen im Stadtgebiet, die die Stadt Bielefeld bedürftigen Personen gewährt, u. a. für das "BI-Pass-Ticket" für Bus & Bahn - ein ermäßigtes Monats-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr, sowie u. a. ermäßigter Eintritt in verschiedene Museen und bei karitativen Einrichtungen. 

  • Der Bielefeld-Pass kann nur für in Bielefeld gemeldete Personen ausgestellt werden.
  • Er gilt zusammen mit einem Personalausweis.
  • Der Bielefeld-Pass wird auf Antrag von der Stelle ausgestellt, die die Sozialleistung zahlt (Ausnahme bei Wohngeldbezug: Empfänger von Wohngeld erhalten den Bielefeld-Pass bei den Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeitern der Grundsicherung).
     

Einen Bielefeld-Pass erhalten:

  • Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
  • Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII außerhalb von Einrichtungen 
  • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
  • Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld nach dem SGB II (Jobcenter Arbeitplus)
  • Sozialhilfeberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner Bielefelder Alten- und Pflegeheime
  • Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld nach dem WoGG

Einen Bielefeld-Pass erhalten nicht:

  • Empfänger von Wirtschaftlicher Jugendhilfe. Diese Leistung ist höher angelegt, um den speziellen Bedürfnissen von Jugendlichen gerecht zu werden. Für die Teilnahme am gesellschaftlichen (Kultur-)Leben bleibt mehr finanzieller Spielraum als im übrigen Sozialhilfebereich.
  • Personen, die ausschließlich Arbeitslosengeld I erhalten (Agentur für Arbeit)
  • Personen, die BAföG erhalten
  • Personen, die keine Leistungen erhalten

für Neuantrag:
  • Personalausweis oder Pass
  • letzter Leistungsbescheid (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld)

für Verlängerung:

  • aktueller Leistungsbescheid
  • abgelaufener Bielefeld-Pass

Die Ausstellung des Bielefeld-Passes ist gebührenfrei.

Der Bielefeld-Pass gilt für die Dauer des Bewilligungszeitraumes, in der Regel für 1/2 Jahr, aber längstens für 1 Jahr.
Nach Ablauf kann der Bielefeld-Pass verlängert bzw. neu ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden.

Der Bielefeld-Pass wird in der Regel sofort nach Antrag ausgestellt.

Vergünstigungen:

freier bzw. ermäßigter Eintritt in folgenden Museen:

  • Kunsthalle Bielefeld
  • Historisches Museum
  • Naturkundemuseum
  • Kunstforum Hermann Stenner
  • Bauernhausmuseum
  • Museum Huelsmann
  • Kunstverein Bielefeld
  • Museum Wäschefabrik
  • Deutsches Fächermuseum

Ermäßigungen:

  • bei Kursen der Musik- und Kunstschule Bielefeld
  • bei Kursen der Volkshochschule
  • bei Nutzung der Stadtbibliothek
  • beim Eintritt in Schwimmbäder und der Oetker-Eisbahn
  • beim Deutschen Alpenverein - Sektion Bielefeld
  • beim Besuch des Theaters Bielefeld und der Rudolf-Oetker-Halle
  • beim Kulturöffner
  • beim ePaper-Abo der NW
  • Das "BI-Pass-Ticket" berechtigt zum vergünstigten Fahren mit dem öffentlichen Personennahverkehr in ganz Bielefeld. Der Bielefeld-Pass muss bei Fahrtenkontrollen in Kombination mit dem Ausweis vorgezeigt werden. Das "BI-Pass-Ticket" ist erhältlich in allen Kundenzentren von moBiel , auf der Homepage www.mobiel.de/tickets, an allen moBiel-Ticketautomaten oder bei der Stiftung Solidarität.

Darüber hinaus können bei Vorlage des Bielefeld-Passes weitere Vergünstigungen bei verschiedenen karitativen Einrichtungen in Anspruch genommen werden:

  • Bielefelder Tafel
  • Die Ankleide
  • Gebrauchtartikelbörse GAB
  • mobile Solidarküche
  • Solidarshops in Sennestadt und Brackwede

Der Bielefeld-Pass wird in drei Formaten ausgestellt: 

  • digital: Dazu ist ein Termin zu vereinbaren. Alle Informationen auf www.solidarpass.de.
     
  • im Scheckkartenformat an folgenden Stellen:
    • Haus der Solidarität, Prinzenstr. 1 (Ecke Werner-Bock-Straße), 33602 Bielefeld
    • Stiftung Solidarität, Ausgabestelle Solidarküche, Meisenstraße 65, 33607 Bielefeld
    • Stiftung Solidarität, Ausgabestelle Heepen, Am Dreierfeld 23-25, 33719 Bielefeld
    • Stiftung Solidarität, Ausgabestelle Sennestadt, Senner Hellweg 340, 33689 Bielefeld
       
  • als gelber Papierausweis im Format DIN A6: Diesen Papierausweis stellen nur die leistungsgewährenden Stellen (Das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld und das Amt für soziale Leistungen - Sozialamt -) aus.

Auf den Bielefeld-Pass kann direkt ein digitales Foto gedruckt werden (beim Scheckkartenformat). Wenn dieses nicht gewünscht ist, dann ist immer ein gültiger Lichtbildausweis mitzuführen.