Fahrerkarte beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 ist seit dem 01.05.2006 der Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen zwingend vorgeschrieben.

Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen (z. B. bei Sprintern) ist die Fahrerkarte erforderlich, sobald das Fahrzeug ein Steckmodul enthält.

Aufgabe des Gerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Die Bedienung erfolgt über vier unterschiedliche Kontrollgerätekarten. Das digitale Kontrollgerät ersetzt in Neufahrzeugen den Fahrtenschreiber.

Es gibt folgende Kartenarten:

  • Fahrerkarte: ersetzt die bisherigen Schaublätter/Tachoscheiben und zeichnet alle Fahrdaten wie z. B. Lenk- und Ruhezeiten auf
  • Unternehmerkarte: dient unter anderem zur Sicherung der Fahrerdaten durch den Unternehmer
  • Werkstattkarte: dient der Einstellung und Kalibrierung der Geräte
  • Kontrollkarte: dient den Kontrollbehörden zum Abrufen der gespeicherten Daten

  • Hauptwohnsitz in Bielefeld
  • EU-Kartenführerschein der Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

  • EU-Kartenführerschein mit einer der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)


bei einem Antrag auf Ersatzausstellung aufgrund von Beschädigung oder Änderung von Angaben und bei einem Antrag auf Erneuerung:

  • oben genannte Unterlagen und zusätzlich die alte Fahrerkarte


bei einem Antrag auf Ersatzausstellung auf Grund von Diebstahl:

  • Nachweis über die Diebstahlsanzeige

 

41,00 € für die Digitale Fahrerkarte, wenn die Karte mit einem Termin in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden soll. 

44,00 € für die Digitale Fahrerkarte, wenn sie an den Antragsteller direkt zugesandt werden soll.

Sie können bar und per girocard bezahlen.

5 Jahre

8-10 Werktage bei Vorlage aller Papiere.

Unternehmens- und Werkstattkarten gibt es bei der

Bezirksregierung Münster
Außenstelle Coesfeld
@nton-Service-Center
Tel. 0211 8371920
digiko@brms.nrw.de

oder online www.bezreg-muenster.de (Über den Suchbegriff "Werkstattkarte" kann der Onlinedienst zwecks Beantragung, Erneuerung oder Ersatz gefunden werden.)

 

 

  • persönliche Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin