#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 ist seit dem 01.05.2006 der Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen zwingend vorgeschrieben.
Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen (z. B. bei Sprintern) ist die Fahrerkarte erforderlich, sobald das Fahrzeug ein Steckmodul enthält.
Aufgabe des Gerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Die Bedienung erfolgt über vier unterschiedliche Kontrollgerätekarten. Das digitale Kontrollgerät ersetzt in Neufahrzeugen den Fahrtenschreiber.
Es gibt folgende Kartenarten:
- Fahrerkarte: ersetzt die bisherigen Schaublätter/Tachoscheiben und zeichnet alle Fahrdaten wie z. B. Lenk- und Ruhezeiten auf
- Unternehmerkarte: dient unter anderem zur Sicherung der Fahrerdaten durch den Unternehmer
- Werkstattkarte: dient der Einstellung und Kalibrierung der Geräte
- Kontrollkarte: dient den Kontrollbehörden zum Abrufen der gespeicherten Daten