#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Für ein Fahrzeug, das ins Ausland überführt werden soll (Export), benötigen Sie Ausfuhrkennzeichen.
Die Zulassungsbehörde gibt keine Beschränkungen, wie weit das Fahrzeug im Ausland oder durch welche Länder außerhalb Deutschlands gefahren werden darf.
Zusätzlich ist ab dem ersten Gültigkeitstag Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen.