#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Ein vorläufiger Reisepass darf nur im äußersten Ausnahmefall ausgestellt werden.
Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Reiseantritt unmittelbar bevorsteht (z. B. am nächsten Tag).
Reicht die Zeit für die Anfertigung eines Expresspasses (ca. 4 - 5 Tage) wird immer dieser ausgestellt.