Reisepass - Vorläufigen Reisepass beantragen

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Ein vorläufiger Reisepass darf nur im äußersten Ausnahmefall ausgestellt werden.

Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Reiseantritt unmittelbar bevorsteht (z. B. am nächsten Tag).

Reicht die Zeit für die Anfertigung eines Expresspasses (ca. 4 - 5 Tage) wird immer dieser ausgestellt.

  • persönliches Erscheinen
  • gemeldet und wohnhaft mit Hauptwohnsitz in Bielefeld
  • deutsche Staatsangehörigkeit

  • Personalausweis
  • wenn vorhanden alter Reisepass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild

    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist aktuell in allen Filialen der Bürgerberatung verfügbar.
    Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Bürgerberatung übermittelt wird.

  • gegebenenfalls Reiseunterlagen um die Dringlichkeit nachzuweisen
  • Für Personen unter 18 Jahren zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten.
  • Für Kinder gilt: Persönliche Vorsprache des Kindes ab 6 Jahren

 

26,00 €

Eine Bezahlung ist bar oder mir Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich. 

Der vorläufige Reisepass ist 12 Monate gültig.

sofortige Bearbeitung

Ein vorläufiger Reisepass muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden. 

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen. Bitte wählen Sie dafür das Anliegen "Reisepass beantragen" aus.