Reisepass - Vorläufigen Reisepass beantragen

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Ein vorläufiger Reisepass darf nur im äußersten Ausnahmefall ausgestellt werden.

Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Reiseantritt unmittelbar bevorsteht (z. B. am nächsten Tag).

Reicht die Zeit für die Anfertigung eines Expresspasses (ca. 4 - 5 Tage) wird immer dieser ausgestellt.

  • persönliches Erscheinen
  • gemeldet und wohnhaft mit Hauptwohnsitz in Bielefeld
  • deutsche Staatsangehörigkeit

  • Personalausweis
  • wenn vorhanden alter Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    Passbilder in Papierform sind nur bei Beantragung bis zum 30.04.2025 zulässig. Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Bürgerberatung übermittelt werden oder direkt vor Ort in den Filialen der Bürgerberatung gefertigt werden, sofern die Filiale bereits über ein Gerät zur Lichtbildaufnahme verfügt. Aktuell werden die Geräte geliefert und in den nächsten Wochen aufgebaut.
  • gegebenenfalls Reiseunterlagen um die Dringlichkeit nachzuweisen
  • Für Personen unter 18 Jahren zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten.
  • Für Kinder gilt: Persönliche Vorsprache des Kindes ab 6 Jahren

 

26,00 €

Der vorläufige Reisepass ist 12 Monate gültig.

sofortige Bearbeitung

Ein vorläufiger Reisepass muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden. 

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen. Bitte wählen Sie dafür das Anliegen "Reisepass beantragen" aus.

Passbilder können Sie gegen eine Gebühr von 5,00 € auch im Self-Service-Terminal in der Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus oder in den Filialen in Heepen oder Brackwede fertigen.
Das Self-Service-Terminal ist nicht für Personen geeignet, die kleiner als 1,20 Meter sind. Dies gilt auch für Rollstuhlbenutzende, die im Sitzen kleiner als 1,20 Meter sind.