#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen (z. B. Werbeanlagen), sowie deren Nutzungsänderungen oder Abbrüchen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, sie gelten als verfahrensfrei nach § 62 Bauordnung NRW.
Bei der Frage, ob und in wie weit Ihr geplantes Bauvorhaben genehmigungspflichtig und auch genehmigungsfähig ist, berät Sie die Bauberatung der Stadt Bielefeld.
Bei gewerblichen Bauvorhaben steht Ihnen die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bielefeld mbH (WEGE) mit Beratung und Unterstützung kostenlos zur Seite. Wenden Sie sich dafür bitte an den Unternehmensservice der WEGE.