Bauen - Baugenehmigungen und Bauanzeigen beantragen

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Die Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen (z. B. Werbeanlagen), sowie deren Nutzungsänderungen oder Abbrüchen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, sie gelten als verfahrensfrei nach § 62 Bauordnung NRW.

Bei der Frage, ob und in wie weit Ihr geplantes Bauvorhaben genehmigungspflichtig und auch genehmigungsfähig ist, berät Sie die Bauberatung der Stadt Bielefeld.

Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bielefeld mbH – WEGE – möchte bei gewerblichen Vorhaben den Antragstellenden Hilfestellung bei der Umsetzung Ihrer Bauvorhaben leisten. Hierfür ist die Weitergabe der Anmeldedaten an die WEGE erforderlich.

Je nach Vorhaben ergeben sich unterschiedliche Antragsarten.

Auch die erforderlichen Unterlagen und Formulare unterscheiden sich.

Bitte achten Sie immer auf Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen.

Im digitalen Verfahren gelten besondere Anforderungen:

  • Sie können ausschließlich PDF-Dateien hochladen
  • Bitte achten Sie auf die Implementierung sämtlicher Schriftarten, sofern Sie ein PDF aus Vektor-Daten erstellen
  • Ihre PDF-Datei darf keine Dokumenteneinschränkung enthalten (Passwörter oder Ähnliches)
  • Halten Sie mindestens den amtlichen Lageplan in einem PDF-Format bei der Antragstellung zum Upload bereit
  • Jede einzelne Bauvorlage ist als eigene Datei hochzuladen

Pläne, Zeichnungen, Grundrisse, Ansichten und Schnitte bitte jeweils als einzelne PDF-Datei hochladen. Verschiedene Ansichten hingegen können in einer Datei zusammengefasst werden.

  • Für gescannte Unterlagen gilt: Ein mehrseitiges Dokument ist als jeweils eine Datei zu speichern (nicht pro Seite eine Datei).

Die Höhe der Baugenehmigungsgebühren regelt die Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Auch hierbei ergeben sich je nach Antragsart unterschiedliche Gebühren, welche Einzelfallbezogen ermittelt werden.

Das Bauamt hat den Bauantrag innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang auf Vollständigkeit zu prüfen.

Ist der Bauantrag unvollständig oder weist erhebliche Mängel auf, fordert das Bauamt innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachbesserung auf. Sobald der Bauantrag vollständig vorliegt, erfolgt die Bearbeitung.

  • Sofern Ihr Vorhaben genehmigungs- oder anzeigepflichtig ist, können Sie Ihren Bauantrag einreichen.
    Dies ist unkompliziert in einem digitalen Verfahren möglich. Sie benötigen lediglich ein Benutzerkonto (Benutzername und Passwort) bei der BundID. Dieses können Sie im ersten Schritt des digitalen Bauantrages erstellen. Nach der Anmeldung mit der BundID werden Sie mit Hilfe eines Antragsassistenten durch die Antragstellung geleitet. Ist der Bauantrag unvollständig oder weist erhebliche Mängel auf, fordert das Bauamt innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachbesserung auf. Sobald der Bauantrag vollständig vorliegt, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
     
  • Mit der Eingangsbestätigung des Bauantrages erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller einen Zugang zur „Bauauskunft Online“. Hier können Sie sich über den Verfahrensstand Ihres Bauantrages informieren.
     
  • NEU: Im digitalen Verfahren nutzen Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser die Bauauskunft online mit der BundID. Hierüber haben Sie einen Zugriff auf sämtliche Bauanträge, die von Ihnen über die BundID gestellt wurden. Weitere erforderliche Unterlagen können Sie direkt zu dem Vorhaben hochladen.
     
  • ALT: Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, die bereits im bisherigen Mantelbogenverfahren einen Login des Bauamtes erhalten haben, nutzen den Zugang über die Bauauskunft online für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser (ohne BundID). Neue Vorhaben stellen Sie bitte ausschließlich über den digitalen Bauantrag. Vielen Dank!
     
  • Über die Bauauskunft online erfolgen die weitere Kommunikationen und das Hochladen weiterer Unterlagen.