#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen (z. B. Werbeanlagen), sowie deren Nutzungsänderungen oder Abbrüchen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, sie gelten als verfahrensfrei nach § 62 Bauordnung NRW.
Bei der Frage, ob und in wie weit Ihr geplantes Bauvorhaben genehmigungspflichtig und auch genehmigungsfähig ist, berät Sie die Bauberatung der Stadt Bielefeld.
Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bielefeld mbH – WEGE – möchte bei gewerblichen Vorhaben den Antragstellenden Hilfestellung bei der Umsetzung Ihrer Bauvorhaben leisten. Hierfür ist die Weitergabe der Anmeldedaten an die WEGE erforderlich.