Bauen - Baugenehmigungen und Bauanzeigen beantragen

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Die Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen (z. B. Werbeanlagen), sowie deren Nutzungsänderungen oder Abbrüchen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, sie gelten als verfahrensfrei nach § 62 Bauordnung NRW.

Bei der Frage, ob und in wie weit Ihr geplantes Bauvorhaben genehmigungspflichtig und auch genehmigungsfähig ist, berät Sie die Bauberatung der Stadt Bielefeld.

  • Je nach Vorhaben ergeben sich unterschiedliche Antragsarten.
  • Auch die erforderlichen Unterlagen und Formulare unterscheiden sich.

Die Höhe der Baugenehmigungsgebühren regelt die Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Auch hierbei ergeben sich je nach Antragsart unterschiedliche Gebühren, welche Einzelfallbezogen ermittelt werden.

  • Das Bauamt hat den Bauantrag innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang auf Vollständigkeit zu prüfen.
  • Ist der Bauantrag unvollständig oder weist erhebliche Mängel auf, fordert das Bauamt innerhalb einer angemessenen Frist, schriftlich zur Nachbesserung auf. Sobald der Bauantrag vollständig vorliegt, erfolgt die Eingangsbestätigung.
  • Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie einen Zugang zur „Bauauskunft Online“. Hier können Sie sich über den Verfahrensstand Ihres Bauantrages informieren.

Das Bauportal.NRW dient als Informations- und Verwaltungsportal zur elektronischen Einreichung von Bauanträgen und Bauanzeigen bei den zuständigen Bauaufsichtsbehörden.

Sie haben somit die Möglichkeit Ihre Antragunterlagen online einzureichen.

Um das Bauportal nutzen zu können, müssen Sie sich vorab einmalig über das Servicekonto.NRW anmelden.

Sofern Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, können Sie Ihren Bauantrag online oder schriftlich einreichen.