Wohnsitz abmelden - Wegzug ins Ausland

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Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, müssen Sie sich am alten Wohnsitz nicht abmelden. Die Anmeldung in der "neuen" Stadt reicht aus; von dort wird die Abmeldung in der "alten" Gemeinde veranlasst.

Geben Sie jedoch Ihren Wohnsitz in Deutschland auf, weil Sie ins Ausland verziehen bzw. bereits verzogen sind, muss eine Abmeldung erfolgen.

Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus der Wohnung möglich. Sie erhalten dann auch schon Ihre Abmeldebestätigung mit dem von Ihnen angegebenen Auszugstag. Das Melderegister wird jedoch erst am Tag des Auszugs entsprechend fortgeschrieben.

Möchten Sie Ihren Nebenwohnsitz abmelden? Informationen finden Sie unter Wohnsitz abmelden - Nebenwohnung

§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz

Sie sind mit alleinigem Wohnsitz (= einzige Wohnung in Deutschland) in Bielefeld gemeldet.

Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus deren Wohnung diese Personen ausziehen.

bei online Abmeldung:

  • es ist eine Registrierung am Servicekonto.NRW
  • alle notwendigen Angaben werden nach der Registrierung direkt in das Online-Formular eingetragen

bei persönlicher Vorsprache:

  • Ausweisdokument der abzumeldenden Person im Original
  • Gegebenenfalls Nachweis der Bevollmächtigung inkl. Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

bei schriftlicher Abmeldung:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (inkl. neue Anschrift im Ausland)
  • Kopie des Ausweisdokumentes der abzumeldenden Person
  • Gegebenenfalls Nachweis der Bevollmächtigung inkl. Kopie des Ausweisdokumentes der bevollmächtigten Person

Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist gebührenfrei.

Die Abmeldung ins Ausland muss spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz).

Die Abmeldung der Bielefelder Wohnung ins Ausland kann

  • online mit einer Registrierung am Servicekonto.NRW
  • persönlich in der Bürgerberatung mit Termin oder
  • schriftlich erfolgen

Eine Online-Abmeldung des Bielefelder Wohnsitzes ins Ausland ist in folgenden Fällen möglich:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre als und möchten für sich alleine die Abmeldung vornehmen
  • Sie möchten für sich selbst, Ihre Ehepartnerin bzw. Ihren Ehepartner und Ihr minderjähriges Kind bzw. Ihre minderjährigen Kinder die Wohnung ins Ausland abmelden
  • Sie möchten für sich selbst und Ihr minderjähriges Kind bzw. Ihre minderjährigen Kinder die Wohnung ins Ausland abmelden

Für alle anderen Fälle ist weiterhin eine persönliche Vorsprache oder eine schriftliche Abmeldung erforderlich.

  • Erfolgt die Abmeldung Ihres Wohnsitzes ins Ausland online, erhalten Sie die Abmeldebestätigung in Ihren Postkorb im Serviceportal.
  • Sofern Sie sich schriftlich abmelden, wird Ihnen die Abmeldebestätigung an die von Ihnen angegebene Anschrift im Ausland zugeschickt.
    Eine Zusendung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
  • Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Abmeldebestätigung vor Ort ausgehändigt.

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