Krankentransporte (z.B. Transporte zum Arzt, vom Krankenhaus in eine andere Einrichtung usw.) werden von der Feuerwehr (Rettungsdienst) durchgeführt und gemäß der Gebührensatzung der Stadt Bielefeld abgerechnet.
Krankentransport
Krankentransport
Verordnung einer Krankenbeförderung
Gebührensatzung für den Rettungsdienst
Anlage Gebührensatzung für den Rettungsdienst Gebührentarif
Gebührensatzung für den Einsatz des Rettungshubschraubers "Christoph 13"