Namensänderung beantragen

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Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen (z.B. wenn der Antragsteller den Familiennamen "Fischkopf" führt).
Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter und ist nur möglich, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt.
Dieser wichtige Grund muss vom Antragsteller ausführlich schriftlich dargelegt werden.
Es können sowohl Vornamen als auch Familiennamen geändert werden.
Die Antragstellung erfolgt beim Standesamt Bielefeld.
Wird der Antrag positiv beschieden, erhält der Antragsteller eine Urkunde über die Namensänderung.

Weitere Antragsvoraussetzungen:

  • Wohnsitz in Bielefeld
  • der Antragstellter muss Deutscher, Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder Asylberechtigter sein

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Reiseausweis für Flüchtlinge oder Staatenlose
  • ausführlicher schriftlicher Antrag mit Begründung für die Namensänderung
  • Einkommensnachweise
     

Da eine umfassende Beratung notwendig ist, erteilt das Standesamt weitere Informationen.

  • bis zu 250,00 Euro für eine Vornamensänderung
  • bis zu 1.022,00 Euro für eine Familiennamensänderung

Die Gebühr bemisst sich im Einzelfall nach Arbeitsaufwand und Einkommen des Antragstellers.