#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen (z.B. wenn der Antragsteller den Familiennamen "Fischkopf" führt).
Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter und ist nur möglich, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt.
Dieser wichtige Grund muss vom Antragsteller ausführlich schriftlich dargelegt werden.
Es können sowohl Vornamen als auch Familiennamen geändert werden.
Die Antragstellung erfolgt beim Standesamt Bielefeld.
Wird der Antrag positiv beschieden, erhält der Antragsteller eine Urkunde über die Namensänderung.
Weitere Antragsvoraussetzungen:
- Wohnsitz in Bielefeld
- der Antragstellter muss Deutscher, Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder Asylberechtigter sein