Namensführung - Änderung aus wichtigem Grund beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Es können sowohl Vornamen als auch Familiennamen geändert werden.

  • Wohnsitz in Bielefeld
  • Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss
    • deutsch
    • staatenlos
    • heimatlose Ausländerin bzw. heimatloser Ausländer
    • ausländischer Flüchtling oder
    • asylberechtigt sein.
  • Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter und ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser wichtige Grund muss von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller ausführlich schriftlich dargelegt werden.

  • Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • ausführlicher schriftlicher Antrag mit Begründung für die Namensänderung

Nach einer Einzelfallberatung erteilt das Bürgeramt weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen.

  • bis zu 300,00 € für eine Vornamensänderung
  • bis zu 1.200,00 € für eine Familiennamensänderung
  • 10,00 € für erneute Urkundenausstellung z. B. nach Verlust

Die Gebühr bemisst sich im Einzelfall nach Arbeitsaufwand und Einkommen des Antragstellers.

Zustimmung zur Namensänderung als auch die Zurücknahme sowie die Ablehnung des Antrags sind gebührenpflichtig.

Sie können in bar oder per girocard bezahlen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen 3 und 12 Monaten.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Wird der Antrag positiv beschieden, erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine Urkunde über die Namensänderung.