Kraftfahrzeugkennzeichen - Kennzeichen/Wunschkennzeichen reservieren

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die Zulassungsbehörde bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren, sofern es nicht vergeben oder bereits reserviert ist.

  • Das Kennzeichen darf nicht vergeben oder reserviert sein.
  • Nach dem Unterscheidungszeichen (BI) dürfen maximal 2 Buchstaben und 4 Ziffern folgen.
  • Für die Reservierung von besonderen Kennzeichen (H für historische Fahrzeuge, E für Elektrofahrzeuge oder Saisonkennzeichen) verringert sich die Kombinationsmöglichkeit entsprechend. Über die Zusätze wird erst bei der Zulassung entschieden, sodass sie nicht mit reserviert werden können.
  • Sie können keine zwei- oder dreistelligen Kennzeichenkombinationen (z. B. BI-A 1 oder BI-AA 1) reservieren.
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens. Daher sollten Sie das Prägen der Kennzeichenschilder erst nach der Zuteilung des Kennzeichens veranlassen.

Bei der persönlichen Reservierung in der Zulassungsbehörde bringen Sie bitte einen Identitätsausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit.

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

  • 10,20 € für das Wunschkennzeichen
  • 2,60 € für die Online-Reservierung oder die Reservierung in der  Zulassungsbehörde

Zahlbar mit Bargeld oder girocard.

Die Reservierung ist auf 3 Monate befristet. Wird das Fahrzeug nach 3 Monaten nicht zugelassen erlischt die Reservierung.

  • online oder persönlich ohne Termin in der Zulassungsbehörde
  • Es können maximal 3 Kennzeichen reserviert werden.
  • Nach erfolgreicher Wunschkennzeichenreservierung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung, die für die Zulassung Ihres Wunschkennzeichens benötigt wird. Bitte bringen Sie diese ausgedruckt mit.