Kraftfahrzeugkennzeichen - Kennzeichen/Wunschkennzeichen reservieren

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die Zulassungsbehörde bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren, sofern es nicht vergeben oder bereits reserviert ist.

  • Das Kennzeichen darf nicht vergeben oder reserviert sein.
  • Nach dem Unterscheidungszeichen (BI) dürfen maximal 2 Buchstaben und 4 Ziffern folgen.
  • Für die Reservierung von besonderen Kennzeichen (H für historische Fahrzeuge, E für Elektrofahrzeuge oder Saisonkennzeichen) verringert sich die Kombinationsmöglichkeit entsprechend. Über die Zusätze wird erst bei der Zulassung entschieden, sodass sie nicht mit reserviert werden können.
  • Sie können keine zwei- oder dreistelligen Kennzeichenkombinationen (z. B. BI-A 1 oder BI-AA 1) reservieren.
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens. Daher sollten Sie das Prägen der Kennzeichenschilder erst nach der Zuteilung des Kennzeichens veranlassen.

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

  • 10,20 € für das Wunschkennzeichen
  • 2,60 € für die Online-Reservierung

Zahlbar mit Bargeld oder girocard.

 

So können Sie online zahlen:

  • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
  • Kreditkarte
  • Paypal

Die Reservierung ist auf 3 Monate befristet. Wird das Fahrzeug nach 3 Monaten nicht zugelassen erlischt die Reservierung.

  • online
  • Es können maximal 3 Kennzeichen reserviert werden.
  • Nach erfolgreicher Wunschkennzeichenreservierung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung, die für die Zulassung Ihres Wunschkennzeichens benötigt wird. Bitte bringen Sie diese ausgedruckt mit.