Die Zulassungsbehörde bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren, sofern es nicht vergeben oder bereits reserviert ist.
Kraftfahrzeugkennzeichen - Kennzeichen/Wunschkennzeichen reservieren
Kraftfahrzeugkennzeichen - Kennzeichen/Wunschkennzeichen reservieren
- Das Kennzeichen darf nicht vergeben oder reserviert sein.
- Nach dem Unterscheidungszeichen (BI) dürfen maximal 2 Buchstaben und 4 Ziffern folgen.
- Für die Reservierung von besonderen Kennzeichen (H für historische Fahrzeuge, E für Elektrofahrzeuge oder Saisonkennzeichen) verringert sich die Kombinationsmöglichkeit entsprechend. Über die Zusätze wird erst bei der Zulassung entschieden, sodass sie nicht mit reserviert werden können.
- Sie können keine zwei- oder dreistelligen Kennzeichenkombinationen (z. B. BI-A 1 oder BI-AA 1) reservieren.
- Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens. Daher sollten Sie das Prägen der Kennzeichenschilder erst nach der Zuteilung des Kennzeichens veranlassen.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
- 10,20 € für das Wunschkennzeichen
- 2,60 € für die Online-Reservierung
Eine Bezahlung ist ausschließlich mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
So können Sie online zahlen:
- Kreditkarte
- Paypal
Die Reservierung ist auf 3 Monate befristet. Wird das Fahrzeug nach 3 Monaten nicht zugelassen erlischt die Reservierung.
- online
- Es können maximal 3 Kennzeichen reserviert werden.
- Nach erfolgreicher Wunschkennzeichenreservierung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung, die für die Zulassung Ihres Wunschkennzeichens benötigt wird. Bitte bringen Sie diese ausgedruckt mit.