#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wurde verloren:
Derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat, muss eine Eidesstattliche Versicherung (EV) bei der Kfz-Zulassungsbehörde über den Verlust des Fahrzeugbriefes abgeben. Alternativ kann die EV auch bei einem Notar abgegeben werden. Die EV ist immer persönlich abzugeben, eine Vollmacht ist nicht möglich!
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wurde gestohlen:
Der Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Polizei anzuzeigen.