Ehejubiläum

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Die Stadt Bielefeld ehrt Ehepaare, die ihre Goldene Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre) oder sogar die Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) feiern.

Ehrungen:

  • Goldene Hochzeit: Glückwunschschreiben der Stadt Bielefeld
     
  • Diamantene Hochzeit: Glückwunschschreiben der Stadt Bielefeld und der Regierungspräsidentin/des Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Detmold.
     
  • Eiserne Hochzeit, Gnadenhochzeit und Kronjuwelenhochzeit: Glückwunschschreiben der Stadt, des Landes und des Bundes,
    Besuch eines Mitglieds der jeweiligen Bezirksvertretung und ein Blumenpräsent

 

Damit die Stadt dem Ehepaar gratulieren kann, muss das Ehejubiläum bei der Stadt Bielefeld angemeldet werden, da die Stadt Bielefeld darüber keine Liste führt. Die Anmeldung ist immer erforderlich. Dies gilt auch, wenn die Jubilare in Bielefeld geheiratet und stets dort gewohnt haben.

  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch der Jubilare
  • Ausweisdokument der Anmelderin bzw. des Anmelders

Ehejubiläen können auch von Dritten (z. B. Freunde oder Verwandte) angemeldet werden, sofern sie die erforderlichen Angaben machen und die vorgenannten Dokumente vorlegen.

kostenfrei

Maßgebend ist bei Ehejubiläen das Datum der standesamtlichen Trauung.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 Wochen. Die Anmeldung sollte deshalb rechtzeitig vor dem Jubiläum erfolgen.

Das Jubiläum kann in der Bürgerberatung angemeldet werden. Dazu ist eine Terminvereinbarung notwendig. Zur Terminvereinbarung