Wahl - als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden

Wahl - als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden

Die nächste Wahl in Bielefeld ist die Landtagswahl am 25.04.2027.

Mit dem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Landtagswahl 2027 anzumelden. 

Die Online-Anmeldung ist mit und ohne bundID möglich.

Um bei einer Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. 

Wahlberechtigt bei der Landtagswahl 2027 ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Die Stadt Bielefeld benötigt für jede Wahl ca. 2.500 Wahlhelfende und bittet insbesondere diejenigen, die bereits Erfahrungen aus einer mehrjährigen Wahlhelfertätigkeit sammeln konnten, sich für die Funktionen Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, Schriftführerin oder Schriftführer und deren Stellvertretungen anzumelden.

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft sich im Wahlhelferehrenamt zu engagieren.

Wer als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bei der Landtagswahl 2027 tätig sein möchte, meldet sich bitte über den Online-Dienst an. Bei Rückfragen senden Sie gerne eine E-Mail an: wahlhelfende@bielefeld.de

Eine Anmeldung ist wahlweise "mit Anmeldung über die bundID“ oder "ohne Anmeldung über die bundID" möglich. Nur bei Anmeldung "mit bundID" erhalten die Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer eine Eingangsbestätigung in den Postkorb des Serviceportals. Bei Anmeldung "ohne bundID" wird der Eingang aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per E-Mail bestätigt.

Im Online-Dienst können Wünsche zur Funktion und dem Einsatzort eingetragen werden. Für einen gemeinsamen Einsatz mit anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sind sämtliche Personen aufzuführen, die gemeinsam eingesetzt werden möchten. Die Angabe muss durch jedes Gruppenmitglied wechselseitig erfolgen, ebenso wie der Wunsch-Einsatzort.