Wahl - als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden

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Die nächste Wahl in Bielefeld ist die Kommunalwahl am 14.09.2025 bzw. eine mögliche Stichwahl am 28.09.2025. Eine Anmeldung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer für beide Termine ist aktuell noch nicht möglich. Sobald dies der Fall sein wird, finden Sie hier die Möglichkeit der Online-Anmeldung.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Anmeldung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer in Bielefeld. 

Um bei einer Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. 

Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl in Bielefeld ist, wer

  • am Wahltag Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Bielefeld seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.