Wahl - als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden

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Der Termin für die nächste Bundestagswahl ist voraussichtlich am 23.02.2025. Außerdem finden 2025 in Bielefeld die Kommunalwahl am 14.09.2025 sowie eine eventuelle Stichwahl der Kommunalwahl am 28.09.2025 statt.

Um bei einer Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. 

Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die 

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mind. 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

  • Im Online-Dienst können Wünsche zur Funktion und dem Einsatzort angegeben werden.
  • Für einen gemeinsamen Einsatz mit anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern müssen sich alle Gruppenmitglieder einzeln anmelden. Parallel dazu sendet ein Gruppenmitglied eine Mail an wahlhelfende@bielefeld.de, in der sämtliche Personen aufgeführt werden, die gemeinsam eingesetzt werden möchten.
  • Schulungen zur Wahl für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer bzw. deren Stellvertretungen (jeweils inkl. der berufenen Reserve) werden ca. 2 bis 4 Wochen vor dem Wahltermin stattfinden.
  • Für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer bzw. deren Stellvertretungen (jeweils inkl. der berufenen Reserve) können nach erfolgter Einberufung Schulungstermine gebucht werden. Um einen Schulungstermin zu buchen, wird Ihr persönliches Aktenzeichen benötigt. Dieses entnehmen Sie bitte Ihrer Einberufung.
  • Eine Anmeldung ist wahlweise als „Gast“ oder mit Anmeldung über die Bund.ID möglich. Nur bei Anmeldung mit Bund.ID erhalten die Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer eine Terminbestätigung in den Postkorb des Serviceportals. Bei Anmeldung als Gast wird der gebuchte Termin aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per E-Mail bestätigt.
  • Sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen, ist es auch möglich, als Beisitzer/in ohne Bonuszahlung an einer Schulung teilzunehmen.
  • Wer an keiner Schulung teilnehmen kann, findet einige Wochen vor der Wahl online Schulungsinfos und Videos, um sich selbstständig vorzubereiten.

 

Anerkennungsleistung

  • Als Anerkennung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 80,00 €.
  • Einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 20,00 € erhalten die am Wahltag eingesetzten Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer bzw. deren Stellvertretungen (jeweils inkl. der am Wahltag bereitstehenden Reserve) bei erfolgter Schulungsteilnahme zu der jeweiligen Wahl.
  • In die Reserve berufene Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten 40,00 €. Sollte sich aus der Reserve ein Einsatz am Wahltag ergeben, erhält die Person selbstverständlich das volle Erfrischungsgeld.
  • Aufgrund der besonderen Situation zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wird der zur Europawahl 2024 ausgerufene Bonus von 30,00 € bei Teilnahme als Wahlhelfer/in bei den Wahlen in 2024 und 2025, folgendermaßen angepasst:
    Alle Personen, die an mindestens zwei der nun bis zu vier Wahltage in 2024 und 2025 (Europawahl 2024, Bundestagswahl 2025, Kommunalwahl 2025, ggf. OB-Stichwahl 2025) als Wahlhelfer/in mitgewirkt haben, erhalten pro Einsatztag zusätzlich zur regulären Entschädigungsleistung weitere 10,00 €. Somit sind bis zu 40,00 € möglich. Die ersten 20,00 € werden dabei bereits nach der Bundestagswahl 2025 (bei vorheriger Teilnahme an der Europawahl 2024) vergütet. Nach den Kommunalwahlen und der potentiellen Stichwahl im September 2025 werden die weiteren 10,00 € bzw. 20,00 € gutgeschrieben. Wer bei der Europawahl 2024 nicht mitgewirkt hat, aber an den bis zu drei Terminen in 2025 teilnimmt, erhält anschließend bis zu 30,00 €.
  • Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl.