Wahl - als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden

Wahl - als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden

Die nächste Wahl in Bielefeld ist die Landtagswahl am 25.04.2027.

Rechtzeitig zum Start der Wahlhelferakquise besteht über den Online-Dienst die Möglichkeit, sich als wahlhelfende Person für die jeweilige Wahl anzumelden.

Um bei einer Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. 

Wahlberechtigt bei der Landtagswahl 2027 ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Die Stadt Bielefeld benötigt für jede Wahl ca. 2.500 Wahlhelfende und bittet insbesondere diejenigen, die bereits Erfahrungen aus einer mehrjährigen Wahlhelfertätigkeit sammeln konnten, sich für die Funktionen Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, Schriftführerin oder Schriftführer und deren Stellvertretungen anzumelden.

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft sich im Wahlhelferehrenamt zu engagieren.

Wer sich in den Wahlhelfenden-Pool aufnehmen lassen möchte, sendet bitte das ausgefüllte Formular per E-Mail an: wahlhelfende@bielefeld.de