Im Formular zur Onlineanmeldung können Äußerungen zu gewünschten Tätigkeiten, Einsatzorten oder gemeinsamen Einsätzen mit bestimmten anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern getroffen werden.
Nachdem Sie sich über das derzeitige allgemeine Meldeformular registriert haben, wird das Wahlteam Sie rechtzeitig vor der nächsten Wahl kontaktieren und nochmal Ihre Bereitschaft zur Unterstützung am konkreten Wahltermin abfragen.
Schulungen zur Wahl für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer bzw. deren Stellvertretungen (jeweils inkl. der berufenen Reserve) werden ca. 2 bis 4 Wochen vor dem nächsten Wahltermin stattfinden.
Zur Wahl berufene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der genannten Funktionen werden im Vorlauf der Wahl entsprechende Schulungstermine auf dieser Seite buchen können.
Wer an keiner Schulung teilnehmen kann, findet einige Wochen vor der Wahl online Schulungsinfos und Videos, um sich selbstständig vorzubereiten.
Anerkennungsleistung
Als kleine Anerkennung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
Die genaue Höhe des Erfrischungsgeldes wird für die jeweilige Wahl festgelegt. Sie ist abhängig von der Funktion, in der Sie am Wahltag fungieren.
Einen zusätzlichen Bonus erhalten die am Wahltag eingesetzten Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer bzw. deren Stellvertretungen (jeweils inkl. der am Wahltag bereitstehenden Reserve) bei erfolgter Schulungsteilnahme zu der jeweiligen Wahl.
Einen weiteren Bonus gibt es im Herbst 2025, wenn man sich bereits jetzt sowohl als wahlhelfende Person für die Europawahl 2024, als auch für die anstehende Bundestags- und Kommunalwahl im Jahr 2025 anmeldet und auch bei beiden Wahlen als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer mitgeholfen hat.
Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl.