Im Formular zur Onlineanmeldung können Äußerungen zu gewünschten Tätigkeiten, Einsatzorten oder gemeinsamen Einsätzen mit bestimmten anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern getroffen werden.
Nachdem Sie sich über das derzeitige allgemeine Meldeformular registriert haben, wird das Wahlteam Sie rechtzeitig vor der nächsten Wahl kontaktieren und nochmal Ihre Bereitschaft zur Unterstützung am konkreten Wahltermin abfragen.
Schulungen zur Wahl für Wahlvorsteher*innen, Schriftführer*innen bzw. deren Stellvertretungen (jeweils inkl. der berufenen Reserve) werden ca. 2 bis 4 Wochen vor dem nächsten Wahltermin stattfinden.
Zur Wahl berufene Wahlhelfer*innen der genannten Funktionen werden im Vorlauf der Wahl entsprechende Schulungstermine auf dieser Seite buchen können.
Wer an keiner Schulung teilnehmen kann, findet einige Wochen vor der Wahl online Schulungsinfos und Videos, um sich selbstständig vorzubereiten.
Anerkennungsleistung
Als kleine Anerkennung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
Die genaue Höhe des Erfrischungsgeldes wird für die jeweilige Wahl festgelegt. Sie ist abhängig von der Funktion, in der Sie am Wahltag fungieren.
Zusätzlich erhalten die am Wahltag eingesetzten Wahlvorsteher*innen, Schriftführer*innen bzw. deren Stellvertretungen (jeweils inkl. der am Wahltag bereitstehenden Reserve) bei erfolgter Schulungsteilnahme zu der Wahl einen weiteren Bonus.
Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl.