Wahl - als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden

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Die nächste Wahl in Bielefeld ist die Kommunalwahl am 14.09.2025 mit einer möglichen Stichwahl am 28.09.2025.

Am 14.09.2025 wird neben dem Rat und den Bezirksvertretungen auch das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, sowie der Integrationsrat gewählt. Sollte keine Bewerberin oder kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet eine Stichwahl am 28.09.2025 für das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters statt.

Die Stadt Bielefeld benötigt für jeden Wahltermin ca. 2500 Wahlhelfende und bittet insbesondere diejenigen, die bereits Erfahrungen aus einer mehrjährigen Wahlhelfertätigkeit sammeln konnten, sich für die Funktionen Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, Schriftführerin oder Schriftführer und deren Stellvertretungen anzumelden.

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft sich im Wahlhelferehrenamt zu engagieren.

Um bei einer Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, müssen Sie einen Wohnsitz in NRW innehaben und für die Kommunalwahl in NRW wahlberechtigt sein. 

Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl in NRW ist, wer

  • am Wahltag Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat. 

  • Wer als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer eingesetzt werden möchte, muss sich über den Online-Dienst anmelden.
  • Eine Anmeldung ist wahlweise als „Gast“ oder mit Anmeldung über die Bund.ID möglich. Nur bei Anmeldung mit Bund.ID erhalten die Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer eine Terminbestätigung in den Postkorb des Serviceportals. Bei Anmeldung als Gast wird der gebuchte Termin aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per E-Mail bestätigt.
  • Im Online-Dienst können Wünsche zur Funktion und dem Einsatzort eingetragen werden. Für einen gemeinsamen Einsatz mit anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sind sämtliche Personen aufzuführen, die gemeinsam eingesetzt werden möchten. Die Angabe muss durch jedes Gruppenmitglied wechselseitig erfolgen.
  • Schulungen zur Wahl für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer bzw. deren Stellvertretungen (jeweils inkl. der berufenen Reserve) werden ab ca. 6 Wochen vor dem Wahltermin stattfinden. Die Schulungstermine können online nach erfolgter Einberufung gebucht werden. Um einen Termin zu buchen, wird Ihr persönliches Aktenzeichen benötigt. Dieses entnehmen Sie bitte Ihrer Einberufung.
  • Sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen, ist es auch möglich, als Beisitzer/in ohne Bonuszahlung an einer Schulung teilzunehmen.
  • Einige Wochen vor der Wahl werden Schulungsinfos und -videos bereitgestellt.

 

Anerkennungsleistung

  • Als Anerkennung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 80,00 €.
  • Einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 20,00 € erhalten die am Wahltag eingesetzten Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer bzw. deren Stellvertretungen (jeweils inkl. der am Wahltag bereitstehenden Reserve) bei erfolgter Schulungsteilnahme zu der jeweiligen Wahl.
  • In die Reserve berufene Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten 40,00 €. Sollte sich aus der Reserve ein Einsatz am Wahltag ergeben, erhält die Person selbstverständlich das volle Erfrischungsgeld.
  • Alle Personen, die an mindestens zwei der bis zu vier Wahltage in 2024 und 2025 (Europawahl 2024, Bundestagswahl 2025, Kommunalwahl 2025, ggf. OB-Stichwahl 2025) als Wahlhelfer/in mitgewirkt haben, erhalten pro Einsatztag einen Bonus in Höhe von 10 € zur regulären Entschädigungsleistung.
  • Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl.