#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Stadt Bielefeld erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Die Zweitwohnung ist steuerpflichtig, auch wenn der Hauptwohnsitz in Bielefeld liegt. Auch eine Dritt- oder Viertwohnung ist steuerpflichtig. Steuerpflichtig ist, wer mit Nebenwohnung gemeldet ist oder sich nach Melderecht melden müsste. Auch Studenten, die bei den Eltern mit Hauptwohnung gemeldet sind, sind für eine Nebenwohnung in Bielefeld steuerpflichtig. Wenn ein Student oder Auszubildender mit Nebenwohnung in der elterlichen Wohnung in Bielefeld gemeldet ist, wird bei Nachweis für die Dauer des Studiums/der Ausbildung keine Zweitwohnungssteuer erhoben.