Zweitwohnungssteuer

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Die Stadt Bielefeld erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Die Zweitwohnung ist steuerpflichtig, auch wenn der Hauptwohnsitz in Bielefeld liegt. Auch eine Dritt- oder Viertwohnung ist steuerpflichtig. Steuerpflichtig ist, wer mit Nebenwohnung gemeldet ist oder sich nach Melderecht melden müsste. Auch Studenten, die bei den Eltern mit Hauptwohnung gemeldet sind, sind für eine Nebenwohnung in Bielefeld steuerpflichtig. Wenn ein Student oder Auszubildender mit Nebenwohnung in der elterlichen Wohnung in Bielefeld gemeldet ist, wird bei Nachweis für die Dauer des Studiums/der Ausbildung keine Zweitwohnungssteuer erhoben.

Wenn Sie sich mit Nebenwohnung anmelden, hat das zur Folge, dass Sie grundsätzlich zweitwohnungssteuerpflichtig werden.

  • Mietvertrag
  • gültige Mietbescheinigung

Die Steuer beträgt 11 % der Nettokaltmiete je Monat.

Wer eine eigene Immobilie als Zweitwohnung nutzt, dessen Miete wird auf der Grundlage des Mietspiegels geschätzt.

Sie sind in Bielefeld als Inhaber*in einer Wohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen meldepflichtig. Bitte klären Sie zunächst, ob Sie sich mit Haupt- oder Nebenwohnung anzumelden haben.Ihre Anmeldung wird an die Steuerabteilung des Amtes für Finanzen weitergeleitet. Ihnen werden von dort ein Erläuterungsbogen, ein Erklärungsvordruck zur Zweitwohnungssteuer sowie ein Satzungsabdruck zugeschickt. Die Steuererklärung ist in jedem Fall abzugeben.