Verwaltungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen (Sperrgenehmigungen) nach der StVO ab 01.03.2017
   40,00 €    für Geh- / Radwegsperrung bis zu einem Monat                                   
   15,00 €    für Geh- / Radwegsperrung, jeder weitere Monat
     8,00 €    Zuschlag für zusammenhängende Maßnahme, pro weitere Straße
   15,00 €    Verlängerungen je angefangene 4 Wochen
   75,00 €    Fahrbahnsperrung bis zu einem Monat*
   30,00 €    Fahrbahnsperrung, jederweitere Monat
   15,00 €    Zuschlag für zusammenhängende Maßnhame, pro weitere Straße
   30,00 €    Verlängerungen je angefangene zwei Wochen
   45,00 €    Zuschlag für Mehraufwand bei:
                   Lichtzeichenanlage, mehrere Bauabschnitte, Prüfung von Verkehrszeichen- bzw. Umleitungsplänen
 230,00 €    selbst erstellte Verkehrszeichenpläne (nach Absprache im Einzelfall)
   65,00 €    Erstellen eines einfachen Verkehrszeichenplans
   65,00 €    Ortstermin, Vorbesprechung, LSA-Abnahme
   40,00 €    Änderung der Anordnung (bei baufortschritt, Maßnahmenänderung)
   40,00 €    Eilzuschlag (Bearbeitungszeit weniger als 8 Tage)**
   60,00 €    Expresszuschlag (Bearbeitungszeit weniger als 4 Tage)**
 400,00 €    Anordnung im vereinfachten Verfahren für Geh- und/oder Radwege (halbes Jahr)***
 800,00 €    Anordnung im vereinfachten Verfahren für Geh- und/oder Radwege (ein Jahr)***
   70,00 €    Anordnung im vereinfachten Verfahren für Geh- und/oder Radwege (für jeweils einen Monat)***
 
 * Hochbaustellen/Kranarbeiten u. ä. max. nur für 5 Arbeitstage! Ansonsten ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich!
 ** entfällt bei einfachen Sperrungen für 1 - 2 Tag(e)/einige Stunden mit Regelplan
 *** + * nur Kleinstbaustellen in Geh-/Radwegen (bis 10 Tage) oder Tagesbaustellen für Bohrkernentnahmen/Schürfgruben/Kanalinspektionen oder Gussasphalteinbau (stundenweise)