Baustelle einrichten

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Zur Wahrung der Verkehrssicherheit im Baustellenbereich ist die Erstellung, Prüfung oder Genehmigung von Verkehrszeichenplänen sowie eine verkehrsrechtliche Anordnung (sogenannte Sperrgenehmigung) zu beantragen.

Vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie Ihre Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu lenken und zu regeln ist.

  • Der Antrag kann von dem bauausführenden Unternehmen, den Versorgungs- oder Entsorgungsunternehmen und Behörden schriftlich beim Amt für Verkehr, Baustellenkoordinierung, gestellt werden.
  • Für die Verkehrssicherung ist im Antrag eine verantwortliche Person zu benennen. Diese benötigt hierfür einen Sachkundenachweis. Sofern dieser der Baustellenkoordinierung noch nicht vorgelegt wurde, fügen Sie bitte dem Antrag für diese Person einen entsprechenden Nachweis nach dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS) bei.

Verwaltungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen (Sperrgenehmigungen) nach der StVO ab 01.03.2017

  40,00 €    für Geh- / Radwegsperrung bis zu einem Monat                                   
  15,00 €    für Geh- / Radwegsperrung, jeder weitere Monat
    8,00 €    Zuschlag für zusammenhängende Maßnahme, pro weitere Straße
  15,00 €    Verlängerungen je angefangene 4 Wochen
  75,00 €    Fahrbahnsperrung bis zu einem Monat*
  30,00 €    Fahrbahnsperrung, jederweitere Monat
  15,00 €    Zuschlag für zusammenhängende Maßnhame, pro weitere Straße
  30,00 €    Verlängerungen je angefangene zwei Wochen
  45,00 €    Zuschlag für Mehraufwand bei:
                  Lichtzeichenanlage, mehrere Bauabschnitte, Prüfung von Verkehrszeichen- bzw. Umleitungsplänen
230,00 €    selbst erstellte Verkehrszeichenpläne (nach Absprache im Einzelfall)
  65,00 €    Erstellen eines einfachen Verkehrszeichenplans
  65,00 €    Ortstermin, Vorbesprechung, LSA-Abnahme
  40,00 €    Änderung der Anordnung (bei baufortschritt, Maßnahmenänderung)
  40,00 €    Eilzuschlag (Bearbeitungszeit weniger als 8 Tage)**
  60,00 €    Expresszuschlag (Bearbeitungszeit weniger als 4 Tage)**
400,00 €    Anordnung im vereinfachten Verfahren für Geh- und/oder Radwege (halbes Jahr)***
800,00 €    Anordnung im vereinfachten Verfahren für Geh- und/oder Radwege (ein Jahr)***
  70,00 €    Anordnung im vereinfachten Verfahren für Geh- und/oder Radwege (für jeweils einen Monat)***


* Hochbaustellen/Kranarbeiten u. ä. max. nur für 5 Arbeitstage! Ansonsten ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich!

** entfällt bei einfachen Sperrungen für 1 - 2 Tag(e)/einige Stunden mit Regelplan
*** + * nur Kleinstbaustellen in Geh-/Radwegen (bis 10 Tage) oder Tagesbaustellen für Bohrkernentnahmen/Schürfgruben/Kanalinspektionen oder Gussasphalteinbau (stundenweise)

  • Der Antrag ist grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Zur Vermeidung von Gebührenzuschlägen möglichst mehr als 8 Tage vorher.
  • Bei Arbeiten, die sich auf den Verkehr auswirken, muss der Antrag mindestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Baubeginn eingegangen sein.
    • Die Bearbeitung dauert je nach Umfang bis zu einer Woche.
  • Die eigentliche Halteverbotszone muss mindestens 4 volle Werktage vor der "Sperrung" eingerichtet werden.
    • Eine kürzere Vorlaufzeit ist nicht möglich da die Halteverbotszone dann nicht rechtskräftig wäre.

  • 1-4 Wochen, bei größeren Bauvorhaben auch länger.