Verwaltungsgebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen (Sperrgenehmigungen) nach der StVO ab 01.03.2017
40,00 € für Geh- / Radwegsperrung bis zu einem Monat
15,00 € für Geh- / Radwegsperrung, jeder weitere Monat
8,00 € Zuschlag für zusammenhängende Maßnahme, pro weitere Straße
15,00 € Verlängerungen je angefangene 4 Wochen
75,00 € Fahrbahnsperrung bis zu einem Monat*
30,00 € Fahrbahnsperrung, jederweitere Monat
15,00 € Zuschlag für zusammenhängende Maßnhame, pro weitere Straße
30,00 € Verlängerungen je angefangene zwei Wochen
45,00 € Zuschlag für Mehraufwand bei:
Lichtzeichenanlage, mehrere Bauabschnitte, Prüfung von Verkehrszeichen- bzw. Umleitungsplänen
230,00 € selbst erstellte Verkehrszeichenpläne (nach Absprache im Einzelfall)
65,00 € Erstellen eines einfachen Verkehrszeichenplans
65,00 € Ortstermin, Vorbesprechung, LSA-Abnahme
40,00 € Änderung der Anordnung (bei baufortschritt, Maßnahmenänderung)
40,00 € Eilzuschlag (Bearbeitungszeit weniger als 8 Tage)**
60,00 € Expresszuschlag (Bearbeitungszeit weniger als 4 Tage)**
400,00 € Anordnung im vereinfachten Verfahren für Geh- und/oder Radwege (halbes Jahr)***
800,00 € Anordnung im vereinfachten Verfahren für Geh- und/oder Radwege (ein Jahr)***
70,00 € Anordnung im vereinfachten Verfahren für Geh- und/oder Radwege (für jeweils einen Monat)***
* Hochbaustellen/Kranarbeiten u. ä. max. nur für 5 Arbeitstage! Ansonsten ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich!
** entfällt bei einfachen Sperrungen für 1 - 2 Tag(e)/einige Stunden mit Regelplan
*** + * nur Kleinstbaustellen in Geh-/Radwegen (bis 10 Tage) oder Tagesbaustellen für Bohrkernentnahmen/Schürfgruben/Kanalinspektionen oder Gussasphalteinbau (stundenweise)