Kraftfahrzeug - Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II wegen Namensänderung ändern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Bei Änderungen des Namens der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters muss unverzüglich der neue Name in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen werden.

Die Hauptuntersuchung muss gültig sein.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • bei Namensänderung (z. B. durch Eheschließung)
    • sofern der Fahrzeugschein noch dem alten Muster entspricht (Ausgabe vor dem 01.10.2005)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    • Deutsche und EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: gültiger Personalausweis oder Pass
    • Nicht EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: entweder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel oder Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
    • Gewerbeschein bzw. Gewerberegister-Auszug (nicht älter als 12 Monate), sofern das Fahrzeug auf eine Einzelfirma zugelassen ist
    • Bei Vorlage eines deutschen bzw. ausländischen Passes ist auch eine Meldebescheinigung erforderlich, sofern die antragstellende Person nicht in Bielefeld gemeldet ist. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate ab Ausstellung sein.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeschein bzw. Gewerberegister-Auszug (jeweils nicht älter als 12 Monate und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen und Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
  • Identitätsnachweis für Vereinigungen (GbR):
    • Gewerbeummeldung mit aktueller Anschrift
    • bei Freiberuflerinnen bzw. Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

Zwischen 12,00 € und 15,50 €

Zahlbar mit Bargeld oder girocard.

persönlich mit oder ohne Termin