Beschreibung
Bei Änderungen des Namens der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters muss unverzüglich der neue Name in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen werden.
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Bei Änderungen des Namens der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters muss unverzüglich der neue Name in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen werden.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Zwischen 12,00 € und 15,50 €
Zahlbar mit Bargeld oder girocard.
Bei Änderungen des Namens der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters muss unverzüglich der neue Name in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen werden.
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