Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betrieb verlegt, eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes wechselt oder der Gewerbegegenstand auf andere Waren oder Leistungen ausgedehnt wird.
Des Weiteren wird um Mitteilung von
- Namensänderungen beziehungsweise Umfirmierungen,
- Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen,
- Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer
gebeten.