Visum zur Einreise beantragen bzw. verlängern

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Ein Visum ist die Einreiseerlaubnis (oder Ausreiseerlaubnis) für ein Land.
Für die Einreise nach Deutschland ist ein Visum erforderlich, das von der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung im Heimatland der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erteilt wird.
Weitere Angaben über die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen für ein Visum sind bei der jeweils zuständigen Deutschen Auslandsvertretung erhältlich.

Eine Einreise ohne Visum ist für Angehörige folgender Staaten möglich:

  • EU-Staaten
  • Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein
  • Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea ("Südkorea"), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie USA

 

Informationen über weitere Ausnahmen sind bei der Ausländerbehörde, der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erhältlich.

Die Voraussetzungen sind vom jeweiligen Aufenthaltszweck abhängig. Bitte informieren Sie sich gezielt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. 

Bitte informieren Sie sich gezielt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Falls Unterlagen bei der kommunalen Ausländerbehörde eingereicht werden müssen, werden Sie von dort angeschrieben.

In der Regel ist eine Voranmeldung mit Terminabsprache bei der jeweiligen Deutschen Auslandsvertretung erforderlich.
Die jeweils zuständige Deutsche Auslandsvertretung ist über die Homepage des Auswärtigen Amtes zu finden.

Danach nur mit Termin in der Ausländerbehörde möglich.
Den Termin buchen für "Visaangelegenheiten".