#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Sofern ein Bauvorhaben oder eine Beseitigung anzeige- bzw. genehmigungspflichtig ist,
muss die Fertigstellung per Fertigstellungsanzeige dem Bauamt mind. 1 Woche vor Fertigstellung angezeigt werden.
Die Fertigstellungsanzeige erhält die zuständige Sachbearbeiterin bzw. der zuständige Sachbearbeiter, welche bzw. welcher auch die Genehmigung des Bauvorhabens erteilt hat (ggf. mit den in der Genehmigung geforderten bautechnischen Nachweisen / Bescheinigungen).
Die Abnahme des Bauvorhabens vor Ort erfolgt dann entweder durch die Baukontrolleure (bei Garagen, Carports und Abbrüchen) oder durch die jeweilige Sachbearbeiterin bzw. den jeweiligen Sachbearbeiter (alle anderen Bauvorhaben).