Bauen - Bauprüfung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Sofern ein Bauvorhaben oder eine Beseitigung anzeige- bzw. genehmigungspflichtig ist,
muss die Fertigstellung per Fertigstellungsanzeige dem Bauamt mind. 1 Woche vor Fertigstellung angezeigt werden.

Die Fertigstellungsanzeige erhält die zuständige Sachbearbeiterin bzw. der zuständige Sachbearbeiter, welche bzw. welcher auch die Genehmigung des Bauvorhabens erteilt hat (ggf. mit den in der Genehmigung geforderten bautechnischen Nachweisen / Bescheinigungen). 

Die Abnahme des Bauvorhabens vor Ort erfolgt dann entweder durch die Baukontrolleure (bei Garagen, Carports und Abbrüchen) oder durch die jeweilige Sachbearbeiterin bzw. den jeweiligen Sachbearbeiter (alle anderen Bauvorhaben).
 

Fertigstellung des Rohbaus bzw. des gesamten Bauvorhabens / Abbruches

Die in der Genehmigung / Beseitigungsanzeige geforderten bautechnischen Nachweise / Bescheinigungen. 

Abnahmen im vereinfachten Genehmigungsverfahren bis zu 15 % der Genehmigungsgebühr (jedoch mind. Gebühr 50,00 €), im Übrigen bis zu 50% der Genehmigungsgebühr jedoch mind. 50,00 €, je Bauzustandsbesichtigung (gem. allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung)

Die Fertigstellungsanzeige ist mind. 1 Woche vor Fertigstellung beim Bauamt einzureichen!

Die Fertigstellung eines Bauvorhabens muss der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter, welche bzw. welcher die Baugenehmigung erteilt hat, angezeigt werden. Die Fertigstellungsanzeige ist schriftlich einzureichen (ggf. mit den in der Genehmigung geforderten bautechnischen Nachweisen / Bescheinigungen).