Ehefähigkeitszeugnis beantragen

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Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung zur Eheschließung im Ausland. Es wird bescheinigt, dass der Eheschließung kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes in Deutschland für eine Eheschließung im Ausland ausgestellt.

  • Mindestens einer der Verlobten muss in Bielefeld mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein oder
  • der letzte Wohnsitz in Deutschland war in Bielefeld
  • Bestand niemals ein Wohnsitz in Bielefeld oder einer anderen Stadt in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Der Antrag kann dann bei jedem Standesamt in Deutschland gestellt werden.
     
  • Eine Beteiligte bzw. ein Beteiligter der geplanten Eheschließung muss
    • deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger oder
    • heimatlose Ausländerin bzw. heimatloser Ausländer oder
    • Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter oder
    • ausländischer Flüchtling oder
    • Staatenlose bzw. Staatenloser sein.

Die Vorlage der Personenstandsdokumente richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Es werden auch Unterlagen von Ihrer/Ihrem Verlobten benötigt. Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig im Standesamt, welche Unterlagen Sie für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses beschaffen müssen und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache. In diesem Termin kann Ihnen dann ein Auskunftszettel erstellt werden.

Nachfolgend erhalten Sie beispielhaft für volljährige deutsche Staatsangehörige, die im Inland geboren sind, eine Übersicht der erforderlichen Personenstandsdokumente.

ledig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie bei Übersendung der Unterlagen)
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/-buch (nicht Geburtsurkunde) – erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes, nicht erforderlich, wenn Sie in Bielefeld geboren sind
  • erweiterte Meldebescheinigung, wenn eine bzw. einer von Ihnen nicht in Bielefeld gemeldet ist – erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage)
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde bei gemeinsamen Kindern

geschieden, verwitwet oder Lebenspartnerschaft aufgehoben:

  • zusätzlich zu den unter "ledig" genannten Urkunden:
    Eheurkunde der Vorehe/Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister - erhältlich bei Standesamt der letzten Eheschließung, nicht erforderlich, wenn Sie in Bielefeld geheiratet haben

  • 50,00 € für ein Ehefähigkeitszeugnis bei deutschen Partnern
  • 100,00 € wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  • 9,00 € für eine erweiterte Meldebescheinigung pro Partnerin bzw. pro Partner

Hinzu kommen die Gebühren für die ggf. weiteren benötigten Urkunden:

  • 16,00 € für eine internationale Geburtsurkunde
  • 16,00 € für eine Eheurkunde aus einer Vorehe/ internationale Eheurkunde

Sie können in bar oder per girocard bezahlen.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig.

Nach Vorlage aller Unterlagen kann das Ehefähigkeitszeugnis sofort ausgestellt werden.

Die Antragstellung im Standesamt ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.