Gewerbe - Reisegewerbekarte beantragen

Gewerbe - Reisegewerbekarte beantragen

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3 GewO) oder ohne eine solche zu haben

  1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin bzw. Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Die Ladenschlusszeiten sind im Reisegewerbe ebenso wie im stehenden Gewerbe bindend.

 § 55 Gewerbeordnung

  • siehe Antragsunterlagen
  • Der Hauptwohnsitz ist in Bielefeld.
  • Eine einschlägige berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. Jedoch wird die persönliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers geprüft.
  • Das bedeutet insbesondere, dass keine Vorstrafen vorliegen und dass die Antragstellerin ihren bzw. der Antragsteller seinen steuerlichen Pflichten nachkommt bzw. in den letzten Jahren nachgekommen ist.

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
  • Ggf. Reisegewerbekarte

 

Zusätzlich bei natürlichen Personen:

  • Personalausweis bzw. EU-Ausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
  • Behördliches Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart OG)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

 

Zusätzlich bei juristischen Personen:

  • Handels-/ Vereinsregisterauszug
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
    • Entfällt bei innerhalb der letzten 3 Monate neu gegründeten Firmen
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Entfällt bei innerhalb der letzten 3 Monate neu gegründeten Firmen
  • Für alle vertretungsberechtigen Personen von juristischen Personen:
    • Personalausweis bzw. EU-Ausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
    • Behördliches Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart OG)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

 

Zusätzlich bei Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart

  • Nachweis über die Haftpflichtversicherung
    Mindesthöhe der Versicherungssummen je Schadenereignis:
    1.000.000 € bzw. 500.000 € (je nach Tätigkeit) für Personenschäden und 150.000 € für Sachschäden

 

Hinweise:

  • Ist ein Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei einer deutschen Behörde vorzulegen, ist dies bereits bei der Antragstellung anzugeben
  • Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 6 Monate sein

 

Im Sinne des § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) wird ein Vorschuss erhoben (siehe Hinweise).

Der Gebührenrahmen beträgt 50,00 € - 1500,00 €.

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
    • 500,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
    • 650,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen
       
  • Änderung der zugelassenen Reisegewerbetätigkeit
    • 350,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
    • 500,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen

Eine Bezahlung ist bar, per Überweisung oder mit girocard möglich.

Hinweise:
Die Gebührenfestsetzung erfolgt entsprechend des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes nach der abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag.

Die Erlaubnis wird in der Regel nach Abschluss des Prüfverfahrens unbefristet für das gesamte Bundesgebiet erteilt.

Die Antragstellung sollte mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen.

 

Die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes darf nicht älter als 3 Monate sein.

Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  • online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
  • persönlich (bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin)

Bei Umzug innerhalb oder Zuzug nach Bielefeld: persönliche Vorsprache mit Reisegewerbekarte, damit die neue Anschrift kostenfrei eingetragen werden kann.

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