Gewerbe - Reisegewerbekarte gemäß § 55 Gewerbeordnung beantragen

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Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3 GewO) oder ohne eine solche zu haben

  1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin bzw. Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Die Ladenschlusszeiten sind im Reisegewerbe ebenso wie im stehenden Gewerbe bindend.

 § 55 Gewerbeordnung

  • siehe Antragsunterlagen
  • Der Hauptwohnsitz ist in Bielefeld.
  • Eine einschlägige berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. Jedoch wird die persönliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers geprüft.
  • Das bedeutet insbesondere, dass keine Vorstrafen vorliegen und dass die Antragstellerin ihren bzw. der Antragsteller seinen steuerlichen Pflichten nachkommt bzw. in den letzten Jahren nachgekommen ist.

  • gegebenenfalls Reisegewerbekarte

Zusätzlich bei natürlichen Personen

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. EU-Ausweis, gegebenenfalls Aufenthaltstitel
    Bei Vorlage eines Passes bzw. EU-Ausweises ist eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich.
  • Behördliches Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart OG)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
  • Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes

Zusätzlich bei juristischen Personen

  • Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
    • Sofern die juristische Person noch nicht im Handelsregister eingetragen ist: Gesellschaftsvertrag mit Bestellung eines vertretungsberechtigten Organs in Kopie
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
    • Entfällt bei innerhalb der letzten 3 Monate neu gegründeten Firmen
  • Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes
    • Entfällt bei innerhalb der letzten 3 Monate neu gegründeten Firmen
  • Für alle vertretungsberechtigten Personen von juristischen Personen:
    • Personalausweis oder Reisepass bzw. EU-Ausweis, gegebenenfalls Aufenthaltstitel
    • Behördliches Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart OG)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
    • Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes

Zusätzlich bei Tätigkeiten als Schaustellerin bzw. Schausteller oder nach Schaustellerart

  • Nachweis über die Haftpflichtversicherung
    Mindesthöhe der Versicherungssummen je Schadenereignis:
    1.000.000,00 € bzw. 500.000,00 € (je nach Tätigkeit) für Personenschäden und 150.000,00 € für Sachschäden


Hinweise:

  • Ist ein Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei einer deutschen Behörde vorzulegen, ist dies bereits bei der Antragstellung bei der Meldebehörde anzugeben.
  • Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Im Sinne des § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) wird ein Vorschuss erhoben (siehe Hinweise).

Der Gebührenrahmen beträgt 50,00 € - 1500,00 €.

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
    • 500,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
    • 650,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen
       
  • Änderung der zugelassenen Reisegewerbetätigkeit
    • 350,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
    • 500,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen

Eine Bezahlung ist bar, per Überweisung oder mit girocard möglich.

Hinweise:
Die Gebührenfestsetzung erfolgt entsprechend des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes und des wirtschaftlichen Vorteils nach der abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag.

Die Erlaubnis wird in der Regel nach Abschluss des Prüfverfahrens unbefristet für das gesamte Bundesgebiet erteilt.

Die Antragstellung sollte mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen.

 

Die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes darf nicht älter als 3 Monate sein.

Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  • online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
  • persönlich (bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin)

Bei Umzug innerhalb oder Zuzug nach Bielefeld: persönliche Vorsprache mit Reisegewerbekarte, damit die neue Anschrift kostenfrei eingetragen werden kann.