Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Wohnsitz anmelden - Nebenwohnung

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Bezieht eine Person, die für eine andere Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, eine Nebenwohnung in Bielefeld (sogenannter Zweitwohnsitz), muss sich die Person innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der Bürgerberatung anmelden.

Soll der Status von Haupt- und Nebenwohnsitz getauscht werden, ist die Behörde am bisherigen Nebenwohnsitz zuständig.

Bei persönlicher Vorsprache:

  • alle vorhandenen Ausweispapiere im Original aller Personen, die angemeldet werden sollen
  • bei minderjährigen Kindern zusätzlich die Geburtsurkunde
  • wenn Ehepartner aus dem Ausland zuziehen zusätzlich die Eheurkunde
  • Wohnungsgeberbestätigung

Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten zusätzlich:

  • schriftliche Vollmacht
  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten

keine

sofort

Bielefeld erhebt eine Zweitwohnungssteuer.

Die Anmeldung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten mit Termin erfolgen.