Beschreibung
Für die Beseitigung illegal abgelagerter Abfälle (sog. "wilde Müllkippen") auf öffentlichen Flächen ist der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) zuständig.
Vom UWB wird die Beseitigung veranlasst. Außerdem wird an der Abfallstelle nach Hinweisen über den Abfallverursacher gesucht.
Hinweise werden an das Ordnungsamt weitergegeben. Von dort werden ordnungsrechtliche und ordnungswidrigkeitsrechtliche Schritte geprüft. Gegen den Verursacher kann ein Bußgeld verhängt werden.
Bleiben nach einer Sperrmüllabfuhr Reste liegen (i.d.R. Gegenstände, die kein Sperrmüll sind), ist der Terminbesteller für die unverzügliche Beseitigung verantwortlich.
Werden die Sperrmüllreste nicht vom Terminbesteller entsorgt, beseitigt der UWB die Reste und stellt dem Verursacher die Kosten in Rechnung.