#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Für die Beseitigung illegal abgelagerter Abfälle (sog. "wilde Müllkippen") auf öffentlichen Flächen ist der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) zuständig.
Vom UWB wird die Beseitigung veranlasst. Außerdem wird an der Abfallstelle nach Hinweisen über den Abfallverursacher gesucht.
Hinweise werden an das Ordnungsamt weitergegeben. Von dort werden ordnungsrechtliche und ordnungswidrigkeitsrechtliche Schritte geprüft. Gegen den Verursacher kann ein Bußgeld verhängt werden.
Bei wilden Müllablagerungen auf Privatgrundstücken darf die Stadt Bielefeld nur in eng begrenzten Ausnahmefällen tätig werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch herumliegende Lebensmittelreste ein massiver Rattenbefall gefördert würde oder wenn gefährliche Stoffe unsachgemäß gelagert werden. Die Prüfung erfolgt in diesem Fall durch das Ordnungsamt.
Bleiben nach einer Sperrmüllabfuhr Reste liegen (i.d.R. Gegenstände, die kein Sperrmüll sind), ist der Terminbesteller für die unverzügliche Beseitigung verantwortlich.
Werden die Sperrmüllreste nicht vom Terminbesteller entsorgt, beseitigt der UWB die Reste und stellt dem Verursacher die Kosten in Rechnung.