Sportpauschale des Landes NRW - Fördermittel beantragen

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Die Stadt Bielefeld erhält jährlich eine Sportpauschale durch das Land Nordrhein-Westfalen. Bei der Sportpauschale handelt es sich um für den Sport zweckgebundene Landesmittel, die für die Bielefelder Sportinfrastruktur verwendet werden müssen. Die Stadt Bielefeld gibt die Sportpauschale in jedem zweiten Jahr - nämlich den ungeraden Jahren - an die Bielefelder Sportvereine weiter, um die vereinseigene Infrastruktur zu unterstützten.

Antragsberechtigter Personenkreis:

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, die die Voraussetzungen nach §2 der Sportförderungsrichtlinien erfüllen. Andere gemeinnützige Vereine, deren Satzungszweck u. a. die Förderung des Sports beinhaltet, können einen Förderantrag stellen, wenn der Gegenstand der Förderung überwiegend der Vereinsnutzung durch Sportvereine dient. 

Zulässige Mittelverwendung:

  • Neu-, Um- und Erweiterungsbau sowie Erwerb
  • Neuanlage, Wiederaufbau, Modernisierung, Sanierung, raumbildenden Ausbau
  • Sportgeräte (ab einem Einzelanschaffungswert von 400,00 €)

Die Antragsstellung ist kostenlos.

Die Antragsstellung ist laufend möglich, Antragsschluss für das jeweilige ungerade Jahr ist jeweils der 31. Januar.

Über die Zuwendung wird im Sommer der ungeraden Kalenderjahre entschieden.

Dem Übersichtskatalog können die förderfähigen Bauinvestitionen entnommen werden. In diesem sind auch, sofern vorhanden, die Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Zuschusses aufgeführt. Der Katalog ist nicht abschließend.

Der Antrag ist online zu stellen.