Schulräume - Verbindliche Anfrage zur Vermietung (Überlassung) beantragen

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Das Amt für Schule sowie die Bezirksämter der Stadt Bielefeld vermieten Räume und andere Flächen in städtischen Schulgebäuden sowie Schulhöfe.

Die Räume werden im Regelfall kostenpflichtig und unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos bereitgestellt.

Räume und andere Flächen in städtischen Schulgebäuden und deren Einrichtungen sowie Schulhöfe können, sofern schulische Belange nicht beeinträchtigt werden und Gründe des Jugendschutzes nicht entgegenstehen, überlassen werden.

  • Schulräume können im Zeitraum von 17:00 bis 22:00 Uhr (außer in den Sommer- und Weihnachtsferien) angemietet werden.
  • Private Veranstaltungen (Geburtstage, Familienfeiern, Firmenveranstaltungen, usw.) sind nicht zulässig
  • Ein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Schulgebäudes, einer bestimmten Einrichtung oder eines bestimmten Raumes besteht nicht.
  • In den Schulräumen und auf dem Grundstück darf nicht geraucht werden.
  • Der Genuss alkoholischer Getränke ist nicht gestattet.

Um die Veranstaltung für die gewünschten Räume ordnungsgemäß genehmigen zu können und zu der Prüfung, ob für die Nutzung Kosten entstehen, geben Sie bitte vollständige Unterlagen mit:

  • Eventuelle Flyer und Programme
  • Bei Vereinen: Nachweis über die Gemeinnützigkeit

Grundsätzlich ist jede außerschulische Nutzung gemäß § 1 (3) BuEO Bielefeld kosten- und entgeltpflichtig.

Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Sie eine Rechnung.

Die möglichen Kosten bestehen aus:

  • Nutzungsentgelt (für das Überlassen der Räumlichkeiten)
  • Benutzungspauschalen (für das Überlassen von Geräten, Medien und Arbeitsmaterialien)
  • entstandene Kosten (für den zusätzlichen Einsatz von Personal des Immobilienservicebetriebes, wie z. B. Hausmeister- und Reinigungskräfte)

Von dem Nutzungsentgelt kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die vorgesehene Nutzung im öffentlichen Interesse liegt und die Nutzerinnen und Nutzer mit der Veranstaltung keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.

 

Die Bearbeitung eines Antrages dauert ca. 2 Wochen.

Anträge, die kurz vor oder in den Ferien eingehen, überschreiten gegebenenfalls den Bearbeitungszeitraum.

Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden.

Der Online-Dienst startet in Kürze.