Grundsätzlich ist jede außerschulische Nutzung gemäß § 1 (3) BuEO Bielefeld kosten- und entgeltpflichtig.
Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Sie eine Rechnung.
Die möglichen Kosten bestehen aus:
- Nutzungsentgelt (für das Überlassen der Räumlichkeiten)
- Benutzungspauschalen (für das Überlassen von Geräten, Medien und Arbeitsmaterialien)
- entstandene Kosten (für den zusätzlichen Einsatz von Personal des Immobilienservicebetriebes, wie z. B. Hausmeister- und Reinigungskräfte)
Von dem Nutzungsentgelt kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die vorgesehene Nutzung im öffentlichen Interesse liegt und die Nutzerinnen und Nutzer mit der Veranstaltung keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.