Unterhaltsvorschuss - Jährliche Überprüfung

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Beim Bezug von Unterhaltsvorschuss erfolgt jährlich eine Überprüfung des Anspruchs. Es wird geprüft, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen und sich Änderungen ergeben haben.

Es muss laufend Unterhaltsvorschuss bezogen werden und das seit mindestens einem Jahr.

Zur Prüfung werden individuell Nachweise angefordert. Diese sind einzureichen.

Die Unterhaltsvorschussstelle leitet die Prüfung ein. Vom Elternteil, bei dem das Kind lebt, werden dann Nachweise angefordert. 

Sollten Sie ein Anschreiben bezüglich der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen erhalten haben, füllen Sie den Fragebogen bitte vollständig aus und fügen Sie die geforderten Nachweise bei.

Sie können den Fragebogen auch online beantworten.