Reparaturbonus - Förderung für Reparaturen an Haushalts-und Elektrogeräten beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Der „Reparaturbonus“ ist eine Förderung der Stadt Bielefeld. Durch die Zahlung eines Zuschusses zu den Reparaturkosten von Haushalts- und Elektrogeräten soll erreicht werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre meist noch langlebigen Geräte reparieren lassen statt sie zu entsorgen.
Dies vermeidet den Verlust wertvoller Rohstoffe. Oft reichen wenige Vorkehrungen aus, um die Lebensdauer des Gerätes zu verlängern.

Der Zuschuss pro Reparatur beträgt 50 % der Kosten, maximal 150,00 € pro Gerät. Inhaberinnen und Inhaber des Bielefeld Passes werden mit 100 % der Reparaturkosten, maximal 300,00 €, gefördert.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie Reparaturbonus.

Wer kann Anträge stellen?

  • Nur natürliche Personen
  • ab 18 Jahren
  • Person muss ihren Hauptwohnsitz in Bielefeld haben

 

Was wird gefördert?

  • Reparaturen an haushaltsüblichen Haushalts- oder Elektrogeräten (siehe “Geräteliste Reparaturbonus“ als Liste der förderfähigen Geräte), die durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden.
  • Für „Großgeräte“ (wie z. B. Waschmaschine, Backofen, Kühlschrank) gibt es weitere Förderbedingungen zum Alter und zur Energieeffizienzklasse der Geräte. Diese Angaben finden Sie in der Förderrichtlinie.
  • Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Reparatur nach dem 23.04.2024 erfolgte und zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate vergangen sind.

 

Was wird nicht gefördert?

  • Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen (z. B. Kaffeevollautomaten, bei denen in regelmäßigen Abständen entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen durch den Fachhandel durchgeführt werden)
  • Kauf von Zubehör, das nicht für eine Reparatur erforderlich ist (z. B. Handyhüllen, Panzerglas für Handys, Filterpatronen für Kaffeevollautomaten oder Pflegemittel für Geräte)
  • Neukauf oder Austausch eines Gerätes
  • Reparaturversicherungen
  • Kostenvoranschläge für Reparaturen
  • Entsprechend der „Geräteliste Reparaturbonus“: Reparaturen an Fahrzeugen aller Art und Geräten in diesen, Reparaturen an Möbeln, an Heizungsanlagen und Notstromaggregaten, Photovoltaikanlagen, Windturbinen oder Geräten, die mit Erdgas, Benzin oder Diesel betrieben werden.


Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Die Stadt Bielefeld entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anträge.

Eine Förderung kann nur erfolgen, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.

  • Die Rechnung eines Fachbetriebs mit folgenden Inhalten:
    • Die Rechnung ist auf den Namen der antragstellenden Person ausgestellt
    • Es handelt sich eindeutig um eine Rechnung zu einer erfolgten Reparatur (z. B. weil Worte wie „Reparatur“, „Defekt“, „Ersatzteil“ o.Ä. zu lesen sind). Die Kosten, die sich auf die Reparatur beziehen müssen somit eindeutig erkennbar sein. 
    • Falls im Zuge der Reparatur Wartungsleistungen erfolgt sind, müssen die Kosten dafür separat ausgewiesen sein.
  • Foto des reparierten Gerätes
  • nur bei Großgeräten, die nach 2021 angeschafft wurden: Beleg über mindestens Energieeffizienzklasse B

Der Antrag auf Auszahlung kann bis zum 31.12.2024 gestellt werden.

Die Förderanträge werden in der Regel innerhalb von ca. vier Wochen bearbeitet.

Der Antrag ist online zu stellen.

Die Prüfung der Anträge sowie die Entscheidung über die beantragten Auszahlungen erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Für die Prüfung müssen die Unterlagen vollständig sein und die Rechnung muss alle für die Prüfung notwendigen Angaben enthalten.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Entscheidung über den Antrag.