Gewerbe abmelden

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Die Aufgabe eines Gewerbes, das in Bielefeld ausgeübt wird, ist im Ordnungsamt oder Bezirksamt laut § 14 Gewerbeordnung anzuzeigen.

Eine meldepflichtige Aufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor.

Eine Teilaufgabe der bisher angemeldeten Tätigkeit ist über eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.

Eine vorübergehende Einstellung des Betriebes (Saisonbetrieb, z. B. Skilift, Eisdiele) ist nicht anzeigepflichtig.

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Die Betriebsstätte muss in Bielefeld sein.

bei persönlicher Vorsprache:

  • Personalausweis/Reisepass und eventuell der Aufenthaltstitel
    Bei Vorlage eines Passes bzw. EU-Ausweises ist eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich.

bei Bevollmächtigung zusätzlich:

  • schriftliche Vollmacht
  • Personalausweis des Bevollmächtigten und Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bei einem ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen werden der Ausweis und die Unterschrift einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers benötigt.
  • Bei einer GbR müssen alle Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter unterschreiben und die Ausweise vorliegen.

  • Für die Abmeldung entstehen keine Kosten.
  • Eine Zweitschrift der Gewerbeabmeldung ist ebenfalls kostenfrei (wird nur vom Ordnungsamt oder vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt, nicht von der Bürgerberatung).

Die Abmeldung ist vier Wochen im Voraus möglich, ansonsten rückwirkend.

Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  • online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (service.wirtschaft.nrw)
  • persönlich
  • Erscheinen einer Vertreterin bzw. eines Vertreters mit Vollmacht und Ausweiskopie

Bei jeder Gewerbeabmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an öffentliche Stellen, z. B. an

  • das zuständige Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer
  • die Krankenkasse
  • die Berufsgenossenschaft