#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Aufgabe eines Gewerbes, das in Bielefeld ausgeübt wird, ist im Ordnungsamt oder Bezirksamt laut § 14 Gewerbeordnung anzuzeigen.
Eine meldepflichtige Aufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor.
Eine Teilaufgabe der bisher angemeldeten Tätigkeit ist über eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.
Eine vorübergehende Einstellung des Betriebes (Saisonbetrieb, z. B. Skilift, Eisdiele) ist nicht anzeigepflichtig.