Personalausweis abholen

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Der fertige Personalausweis liegt am Ort der Antragstellung bereit, es sei denn, bei der Antragstellung wurde etwas anderes vereinbart.

Über Bearbeitungsstand abfragen können Sie nachschauen, ob der Personalausweis fertig gestellt ist. Die Pass-/Ausweisnummer finden Sie auf der Quittung, die Sie bei Antragstellung erhalten haben.

Nur Dokumente mit dem Status "abholbereit" sind wirklich vor Ort angekommen. "In Bearbeitung" bedeutet "noch nicht fertig".

Alternativ können Sie telefonisch nachfragen.

Eine Abholung ist nur möglich, wenn der PIN-Brief der Bundesdruckerei bereits bei Ihnen eingetroffen ist. Bitte warten Sie den Eingang dieses Briefes ab, auch wenn Sie bereits die Information haben, dass der Ausweis fertig ist.

Wer darf den Personalausweis (ggf. mit Vollmacht) abholen?

Personen ab 18 Jahren
Die Person selbst
oder
eine andere Person mit Vollmacht. Auch Ehepartner oder Eltern volljähriger Kinder benötigen eine Vollmacht.

Jugendlich ab 16 Jahren
Die/der Jugendliche alleine
oder
eine sorgeberechtigte Person mit Vollmacht der/des Jugendlichen.

Kind zwischen 14 und 16 Jahren
Eine sorgeberechtigte Person ohne Vollmacht, das Kind muss nicht mitkommen
oder
das Kind in Begleitung einer sorgeberechtigten Person (ohne Vollmacht).

Kind unter 14 Jahren
Ein Elternteil ohne Vollmacht, das Kind muss nicht mitkommen.

  • Bisheriges Ausweisdokument (sofern vorhanden), auch wenn es schon abgelaufen ist.
     
  • Nicht vorzulegen ist der PIN-Brief. Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber bestätigt schriftlich, dass sie bzw. er den PIN-Brief erhalten hat.
    Ausnahme: Ist der PIN-Brief nicht lesbar oder beschädigt, muss dieser vorgelegt werden.
  • Hat man den PIN-Brief nicht erhalten, muss der Personalausweis persönlich abgeholt werden.
    Eine Abholung mit Vollmacht ist dann leider nicht möglich.
     
  • Diese spezielle Vollmacht (muss handschriftlich unterschrieben sein und in Papierform vorgelegt werden), der Bevollmächtigte muss sich selbst ausweisen können.
    Eine selbstgeschriebene Vollmacht wird nicht akzeptiert!
     
  • Holt eine sorgeberechtigte Person den Personalausweis ab, muss sich diese auch mit dem eigenen Personalausweis ausweisen können.

Die Abholung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.