Melderegisterauskunft einholen

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Eine Melderegisterauskunft enthält Angaben zu verschiedenen im Melderegister gespeicherten Daten einer Person. Es gibt zwei Arten der Auskunft:

  • einfache Melderegisterauskunft (Name, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift, gegebenenfalls der Hinweis "verstorben")
     
  • erweiterte Melderegisterauskunft (zu den vorgenannten Daten zusätzlich möglich: frühere Vor- und Familiennamen, Ein- und Auszugsdatum, frühere Anschriften, Geburtsdatum und -ort, Sterbedatum und -ort, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Vor- und Familienname des gesetzlichen Vertreters, Vor- und Familienname und Anschrift des Ehe-/Lebenspartners)

Eine einfache Melderegisterauskunft kann von jeder Person oder Institution beantragt werden.

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann erteilt werden, wenn der Nachfragende ein berechtigtes Interesse daran nachweist (z. B. durch ein Gerichtsurteil, einen Mahnbescheid oder ähnliches).

Voraussetzung für die einfache und erweiterte Melderegisterauskunft ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Bielefelder Melderegister identifiziert werden kann. Dazu bedarf es folgende Informationen:

  • Familienname
  • gegebenenfalls frühere Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • letzte bekannte Anschrift

Der Verwendungszweck der Daten muss konkret benannt werden.


Anfragen zur gewerblichen Nutzung:

  • Der Verwendungszweck der Daten muss konkret benannt werden. Allgemeine Angaben wie z.B. "zur Wahrnehmung von Geschäftsinteressen" reichen nicht aus.
  • Es muss ein Geschäftszeichen angegeben werden.
  • Es muss erklärt werden, dass die Daten nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet werden.

Zusätzlich bei erweiterter Melderegisterauskunft:

  • Angabe der zusätzlich benötigten Daten zur Person sowie
  • Gerichtsurteil oder
  • Mahnbescheid oder
  • sonstiger Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses

11,00 € für einfache Melderegisterauskunft (bei mehreren gesuchten Personen pro Person)

15,00 € für erweiterte Melderegisterauskunft (bei mehreren gesuchten Personen pro Person)

Die Gebühr ist für jede Anfrage fällig, auch wenn die gesuchte Person nicht gefunden wird oder die erteile Auskunft bereits bekannt ist.

Bei persönlicher Vorsprache ist die Zahlung  bar oder mit EC-Karte möglich.

Bei der Online-Bestellung ist die Bezahlung per Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard), Kreditkarte, Paypal möglich.
Stehen Ihnen diese Bezahlmöglichkeiten nicht zur Verfügung, können Sie auch per Überweisung bezahlen.

Bei schriftlichen Anfragen muss die Gebühr vorab überwiesen werden oder per Verrechnungsscheck mit der Anfrage beglichen werden.

Bitte verwenden Sie für die Überweisung folgende Daten:
Empfänger: Stadt Bielefeld
IBAN: DE09 4805 0161 0000 0000 26
BIC/Swift-Code: SPBIDE3BXXX
bei der Sparkasse Bielefeld
Verwendungszweck: 1.9999.150006.5 und Name des Antragstellers


Vor der Auskunftserteilung muss die entsprechende Gebühr eingegangen bzw. beglichen sein.

Versand per Post, auch bei persönlicher Vorsprache

Bei Online-Bestellung erfolgt der Versand kurzfristig.

Eine Melderegisterauskunft kann

  • schriftlich oder
  • persönlich in der Bürgerberatung mit Termin oder
  • online (nur einfache Melderegisterauskunft) beantragt werden.

Für andere Meldebehörden ist eine telefonische Auskunft möglich.

Für Behörden, andere öffentliche Stellen und private Vielnachfragerinnen und Vielnachfrager bietet die Stadt Bielefeld im Rahmen der "elektronischen Melderegisterauskunft d-NRW" die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte über das Internet einzuholen.

Wenn Sie diesen Dienst nutzen möchten erfordert dies zunächst, dass Sie sich als Nutzerin bzw. Nutzer registrieren lassen. Senden Sie hierzu bitte eine entsprechende E-Mail an

  • meldeportal@d-NRW.de (für Behörden)
  • ema@d-NRW.de (für private Vielnachfragerinnen und Vielnachfrager)

Dort erfahren Sie die Einzelheiten über das Verfahren und über die entstehenden Kosten.

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