Wartungsarbeiten am Serviceportal

Am Samstag, den 17.05.2025, werden zwischen 14:00 bis 20:00 Uhr Wartungsarbeiten am Serviceportal durchgeführt. Während dieses Zeitraums kann es zu kurzen Unterbrechungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Reisepass - wegen Namensänderung neu beantragen

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Der Reisepass muss immer die aktuellen Daten der Passinhaberin bzw. des Passinhabers enthalten, sonst ist der Reisepass ungültig.

Ändert sich durch Eheschließung oder Scheidung der Familienname der Passinhaberin bzw. des Passinhabers, muss ein neuer Reisepass mit dem neuen Namen ausgestellt werden.

Eine Namensänderung im bisherigen Pass ist nicht möglich.

  • Der Familienname der Passinhaberin bzw. des Passinhabers hat sich geändert.

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Bürgerberatung übermittelt werden oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID, in den Filialen der Bürgerberatung gefertigt werden. Das Fotosystem PointID ist aktuell in allen Filialen der Bürgerberatung außer Hillegossen und Sennestadt aufgestellt.
    Bis zum 31.07.2025  gibt es eine Übergangsregelung, die folgende Ausnahmen zulässt:
    Papier-Lichtbilder können nur an den Standorten der Bürgerberatung berücksichtigt  werden, an denen kein Fotosystem PointID  vorhanden ist. Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden. In allen anderen Fällen ist die Verwendung eines Papierlichtbildes (nicht älter als 6 Monate) bis zum 31.07.2025 möglich.

Bei Eheschließung:

  • Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung
  • Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Bei Scheidung:

  • Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung

37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahre alt
70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre alt

+ 32,00 €  zusätzlich bei Expresspassbestellung

4 bis 6 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.
Insbesondere vor und während der Schulferien kann es zu einer Bearbeitungszeit von 8-10 Wochen kommen.
Auch für die Abholung benötigen Sie einen Termin.

Bei Expressbestellung kann der Reisepass i.d.R. 4 bis 5 Werktage nach der Beantragung abgeholt werden. Erfolgt die Bestellung bis 11:00 Uhr, dann gilt bereits der Beantragungstag als erster Werktag. Als Werktag gilt nur Montag bis Freitag.
Der Express-Reisepass liegt am Liefertag ab 12:00 Uhr zur Abholung bereit.

  • Der neue Reisepass kann frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beantragt werden.
  • Der fertige Reisepass kann nach erfolgter Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt werden.
  • Der Reisepass muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden.
  • Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.


Bitte klären Sie bei der Antragstellung, wie Sie Ihren Ausweis erhalten möchten:

  • Sie persönlich mit Termin
  • eine von Ihnen bevollmächtigte Person mit Termin
  • per Direktversand
  • per Fahrradkurier.