Reisepass - wegen Namensänderung neu beantragen

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Der Reisepass muss immer die aktuellen Daten der Passinhaberin bzw. des Passinhabers enthalten, sonst ist der Reisepass ungültig.

Ändert sich durch Eheschließung oder Scheidung der Familienname der Passinhaberin bzw. des Passinhabers, muss ein neuer Reisepass mit dem neuen Namen ausgestellt werden.

Eine Namensänderung im bisherigen Pass ist nicht möglich.

  • Der Familienname der Passinhaberin bzw. des Passinhabers hat sich geändert.

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)

Bei Eheschließung:

  • Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung
  • Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Bei Scheidung:

  • Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung

37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahre alt
70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre alt

+ 32,00 €  zusätzlich bei Expresspassbestellung

4 bis 6 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.
Auch für die Abholung benötigen Sie einen Termin.

Bei Expressbestellung kann der Reisepass i.d.R. 4 bis 5 Werktage nach der Beantragung abgeholt werden. Erfolgt die Bestellung bis 11:00 Uhr, dann gilt bereits der Beantragungstag als erster Werktag. Als Werktag gilt nur Montag bis Freitag.
Der Express-Reisepass liegt am Liefertag ab 12:00 Uhr zur Abholung bereit.

  • Der neue Reisepass kann frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beantragt werden.
  • Der fertige Reisepass kann nach erfolgter Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt werden.
  • Der Reisepass muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden.
  • Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Passbilder können Sie gegen eine Gebühr von 5,00 € auch im Self-Service-Terminal in der Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus oder in den Filialen in Heepen oder Brackwede fertigen.
Das Self-Service-Terminal ist nicht für Personen geeignet, die kleiner als 1,20 Meter sind. Dies gilt auch für Rollstuhlbenutzende, die im Sitzen kleiner als 1,20 Meter sind.