Reisepass - wegen Namensänderung neu beantragen

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Der Reisepass muss immer die aktuellen Daten der Passinhaberin bzw. des Passinhabers enthalten, sonst ist der Reisepass ungültig.

Ändert sich durch Eheschließung oder Scheidung der Familienname der Passinhaberin bzw. des Passinhabers, muss ein neuer Reisepass mit dem neuen Namen ausgestellt werden.

Eine Namensänderung im bisherigen Pass ist nicht möglich.

  • Der Familienname der Passinhaberin bzw. des Passinhabers hat sich geändert.

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild

    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist aktuell in allen Filialen der Bürgerberatung verfügbar.
    Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Bürgerberatung übermittelt wird.

Bei Eheschließung:

  • Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung
  • Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Bei Scheidung:

  • Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung

37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahre alt
70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre alt

+ 32,00 €  zusätzlich bei Expresspassbestellung

Eine Bezahlung ist bar oder mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich. 

4 bis 6 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.
Insbesondere vor und während der Schulferien kann es zu einer Bearbeitungszeit von 8-10 Wochen kommen.
Auch für die Abholung benötigen Sie einen Termin.

Bei Expressbestellung kann der Reisepass i.d.R. 4 bis 5 Werktage nach der Beantragung abgeholt werden. Erfolgt die Bestellung bis 11:00 Uhr, dann gilt bereits der Beantragungstag als erster Werktag. Als Werktag gilt nur Montag bis Freitag.
Der Express-Reisepass liegt am Liefertag ab 12:00 Uhr zur Abholung bereit.

  • Der neue Reisepass kann frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beantragt werden.
  • Der fertige Reisepass kann nach erfolgter Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt werden.
  • Der Reisepass muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden.
  • Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.


Bitte klären Sie bei der Antragstellung, wie Sie Ihren Ausweis erhalten möchten:

  • Sie persönlich mit Termin
  • eine von Ihnen bevollmächtigte Person mit Termin
  • per Direktversand
  • per Fahrradkurier.