#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Der Reisepass muss immer die aktuellen Daten der Passinhaberin bzw. des Passinhabers enthalten, sonst ist der Reisepass ungültig.
Ändert sich durch Eheschließung oder Scheidung der Familienname der Passinhaberin bzw. des Passinhabers, muss ein neuer Reisepass mit dem neuen Namen ausgestellt werden.
Eine Namensänderung im bisherigen Pass ist nicht möglich.