Personalausweis - wegen Namensänderung neu beantragen

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Bei Änderung der persönlichen Daten wie z. B. Name, Vorname, Geburtsort muss der Personalausweis aktualisiert werden. Das bedeutet, es muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

Die persönlichen Daten können sich z. B. durch Eheschließung oder Scheidung (Nachname), Antrag auf Namensänderung oder nachträgliche Feststellung des tatsächlichen Geburtsortes, ändern.

Sobald sich die persönlichen Daten geändert haben, ist der alte Personalausweis ungültig, da eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht mehr möglich ist (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 Personalausweisgesetz).

Bei Eheschließung mit Namensänderung ist der Personalausweis ab dem Zeitpunkt der Eheschließung ungültig.

Der Personalausweis kann frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beantragt werden.

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Bürgerberatung übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID, in einigen Filialen der Bürgerberatung gefertigt werden. Das Fotosystem PointID ist aktuell in den Filialen der Bürgerberatung in Mitte, Schildesche, Dornberg, Heepen und Brackwede aufgestellt.
    Bis zum 31.07.2025  gibt es eine Übergangsregelung, die folgende Ausnahmen zulässt:
    Papier-Lichtbilder können nur an den Standorten der Bürgerberatung berücksichtigt  werden, an denen kein Fotosystem PointID  vorhanden ist. Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden. In allen anderen Fällen ist die Verwendung eines Papierlichtbildes (nicht älter als 6 Monate) bis zum 31.07.2025 möglich.
  • bisheriger Personalausweis
  • Urkunde über die Namens- bzw. Datenänderung

Bei Eheschließung:

  • Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung
  • Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Bei Scheidung:

  • Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung

22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren

Sie können bar und per girocard bezahlen.

6 Jahre für Personen unter 24 Jahre
10 Jahre für Personen ab 24 Jahre

Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.

Ein Personalausweis muss persönlich in der Bürgerberatung beantragt werden. 

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Während der Beantragung wird Ihnen Ihr PIN-Brief (mit PIN und PUK) ausgehändigt. Mit diesem können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Bitte klären Sie bei der Antragstellung, wie Sie Ihren Ausweis erhalten möchten:

  • Sie persönlich mit Termin
  • eine von Ihnen bevollmächtigte Person mit Termin
  • per Direktversand
  • per Fahrradkurier.